Rund um den Wasen ist durch sogenanntes Geofencing die Rückgabe von E-Scootern nicht möglich. Wie groß ist dieser Bereich?
Unter Alkoholeinfluss auf E-Scootern zu fahren, das ist keine gute Idee. Bei Wasenbesuchern sind die kleinen Mietflitzer dennoch sehr beliebt, um zum Festgelände und von dort wieder weg zu kommen – statt mit dem Auto oder in den vollen Bahnen. Damit es auf dem Festgelände und drum herum nicht zu Konflikten mit Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern kommt, hat die Stadt zusammen mit den Betreibern auch in diesem Jahr wieder festgelegt, dass die Scooter nicht auf dem Festgelände abgestellt werden können. Weil am ersten Wasenwochenende chaotische Zustände herrschten und viele betrunkene Rollerfahrer unterwegs waren, hat die Stadt nun die Regeln verschärft.
Für das Festgelände und einen 200-Meter-Radius drum herum ist mittels sogenanntem Geofencing die Rückgabe der Roller unterbunden. Das wird über die Signalsteuerung der Fahrzeuge erreicht. Man kann daher den Miete des Scooters in diesem Bereich nicht beenden. Das zwingt die Nutzerinnen und Nutzer dazu, sie außerhalb des Bereichs abzustellen, sonst müssten sie für die Zeit des Wasenbesuchs weiter bezahlen.
Am vergangenen Wochenende seien rund um das Festgelände etliche Elektroscooter kreuz und quer gelegen, sagt Susanne Kaufmann, die Sprecherin des OB. Die Betreiber hätten sich zwar verpflichtet, diese abzuräumen, und seien auch pflichtschuldig regelmäßig gekommen. Aber sie seien kaum mit dem Wegräumen hinterher gekommen. Auch an gefährlichen Stellen hätten Scooter gelegen, etwa im Schwanenplatztunnel. Dass hier nicht immer alle ganz nüchtern unterwegs gewesen sein dürften, dafür gibt es Anhaltspunkte. Die Polizei hatte bei Kontrollen mehr als zwei Dutzend Nutzer erwischt, die alkoholisiert auf Scootern unterwegs waren. Die Polizei war dabei auch präventiv im Einsatz und sprach Personen an, die nach dem Festzeltbesuch mit Alkoholkonsum beim Wasen auf einen elektrisch angetriebenen Roller steigen wollten.
Mit den Scootern muss man auf Radwegen oder der Fahrbahn fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeuge. Für diese gelten die gleichen Promilleregeln wie für alle anderen Kraftfahrzeuge: Die Grenze liegt bei 0,5 Promille. Bei den Kontrollen am vergangenen Wochenende hatten 21 Personen so viel getrunken, dass sie zur Blutprobe geschickt wurden.