Die Vogelgrippe ist weiter eine Gefahr. Foto: dpa/Felix Kästle

Wegen der Vogelgrippe verlängert der Bodenseekreis die geltende Stallpflicht bis zum 30. April. Die Hintergründe.

Hühner und Enten im Bodenseekreis müssen weiter drinnen bleiben: Wegen der Geflügelpest hat der Landkreis nach eigenen Angaben von Dienstag die geltende Stallpflicht noch einmal bis zum 30. April verlängert. Sie gilt sowohl für gewerbliche als auch private Geflügelhalter. 

Die auch als Vogelgrippe bekannte Krankheit wurde im Bodenseekreis bei 23 Möwen nachgewiesen. Die Zahl der gemeldeten toten Vögel sei rückläufig, hieß es in einer Mitteilung. Die verlängerte Stallpflicht für gehaltene Hühner, Gänse, Fasane, Tauben und Co. soll aber verhindern, dass die Tierseuche auf Nutztierbestände übergreift.

Eine für Vögel hochansteckende Viruserkrankung

In Baden-Württemberg besteht laut Homepage des Agrarministerium sonst nur noch im Rhein-Neckar-Kreis und im Kreis Schwäbisch Hall sowie in einer Randzone des Ostalbkreises um Rosenberg eine Stallpflicht. Im Kreis Konstanz lief die Stallpflicht am Dienstag aus.

Vogelgrippe ist eine für Vögel hochansteckende Viruserkrankung. Bei vielen Vogelarten verläuft sie tödlich. Eine Virusübertragung auf den Menschen schätzt das Robert Koch-Institut als sehr gering ein.