Ein Kleinanleger wurde um seine Ersparnisse betrogen. Er klagt auch gegen den Finanzvertrieb.

Stuttgart - Diesen Montag wird der Stuttgarter Manfred Wegner (Name geändert) nicht vergessen. 15 Jahre nunmehr kümmert sich die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) um die Finanzen Wegners, dann konnte der 49-Jährige seinen Vermögensberater plötzlich nicht mehr erreichen. Aus dem Verdacht, mit seinen Anlagen könne etwas nicht in Ordnung sein, wurde an einem Montag Gewissheit: An dem Tag hat der Stuttgarter stundenlang mit der DVAG in Frankfurt telefoniert, „danach habe ich geheult“, sagt er. Von rund 22.000 Euro, die er als zusätzliche Altersvorsorge angespart hatte, waren wenige Cent übrig.

Seinen Berater hat Wegner danach persönlich besucht, sein Geld hatte der Mann da längst ausgegeben. Und nicht nur die 22.000 Euro des 49-Jährigen: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen Verdachts auf Betrug gegen den Vermögensberater aus Ostfildern, mindestens 20 Personen im Großraum Stuttgart soll er um insgesamt rund 300.000 Euro geprellt haben. Die Ermittlungen dauern an, die DVAG hat die Geschäftsbeziehung zu dem Beschuldigten nach Bekanntwerden der Vorfälle beendet. Wegners Verlust will sie nicht erstatten, seinem Anwalt hat der Konzern mitgeteilt, dass der DVAG weder ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Vermittlers noch von ihm ausgestellte Bestätigungen zugerechnet werden könnten. Begründung: Wegners Berater habe als selbstständiger Handelsvertreter Finanzprodukte vermittelt.

Was wie eine Ausrede klingt, ist ein Streit, der die deutsche Justiz regelmäßig beschäftigt. Vereinfacht gesagt geht es um die Frage, ob Vermögensberater und Versicherungsvertreter als Repräsentanten ihrer Unternehmen oder auf eigene Rechnung handeln. Dies ist vor allem dann interessant, wenn ein Berater Geld veruntreut hat und der geprellte Anleger Ersatz fordert. Neben der DVAG bedienen sich unter anderem die Finanzvertriebe MLP und AWD freier Handelsvertreter, zudem Bausparkassen und Versicherer wie die Allianz. Die Vertreter sind zwar nicht fest angestellt, treten aber im Namen des Unternehmens auf und leben vorwiegend von Provisionen. Dabei nutzen sie Papier mit dem Firmenlogo etwa der DVAG und sind über die Konzern-Internetseite auffindbar.

Der Berater besaß Kontovollmachten

Wegner hat über die DVAG drei Fonds, eine Lebens- und eine Unfallversicherung sowie einen Sparvertrag abgeschlossen. Der Vermittler aus Ostfildern wurde dem Stuttgarter im Herbst 2009 zugeteilt und als „sehr zuverlässig“ empfohlen. Der 49-Jährige hat den Mann als „gut gekleideten und sympathischen“ Mittvierziger kennengelernt, der auch mal von seinen Kindern erzählt hat. „Ein Vertreter aus dem Katalog eben.“ Als sein Kunde nach einem Unfall nur eingeschränkt sehen konnte, änderte der Berater Wegner zufolge Dokumente zu seinen Gunsten ab. Um den Kunden in Sicherheit zu wiegen, stellte er Kontoauszüge auf DVAG-Papier aus. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besaß der Beschuldigte von mehreren Kunden Kontovollmachten. „Ihr Geld hat er aber nicht wie versprochen angelegt, sondern anderweitig verwendet“, sagt eine Sprecherin der Stuttgarter Behörde.

Der Finanzvertrieb prüft jede Beschwerde

Wegners Anwalt sieht nun auch die DVAG in der Verantwortung. In einem ähnlichen Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst gegen das Unternehmen, nach dem Urteil vom März 2012 haften Finanzvertriebe für Betrügereien ihrer freien Handelsvertreter. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Vertreter die Unterschrift eines Kunden gefälscht und sich den Erlös einer Fondsanlage auf sein Privatkonto überweisen lassen. Laut den Karlsruher Richtern muss sich die DVAG dieses Fehlverhalten zurechnen lassen, weil „ein unmittelbarer Zusammenhang“ zwischen dem schuldhaften Verhalten des Vermittlers und seinen Aufgaben für die DVAG bestand.

Laut Alexander Heinrich, Fachanwalt für Kapitalmarktrecht in Kirchentellinsfurt, beißen Anleger mit Schadenersatzforderungen trotzdem regelmäßig auf Granit: „Finanzinstitute versuchen, den längeren Hebel, an dem sie sitzen, auszuspielen und weisen Forderungen erst mal zurück“, betont er. „Das wird knallhart durchgezogen, Anleger, die nicht klagen, fallen durchs Raster.“

Vor Gericht entscheiden häufig Details

Zieht ein geprellter Anleger vor Gericht, entscheiden häufig Details über die Haftung: Ein Allianz-Kunde und Mandant Mayers scheiterte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, weil er nach Meinung der Richter hätte erkennen müssen, dass der Vertreter auf eigene Kappe gehandelt hat. Obwohl der Vertrag über eine 40.000-Euro-Anlage auf Allianz-Papier abgefasst war und der betrügerische Vertreter im gleichen Gespräch zwei Allianz-Verträge verkauft hat. Dagegen sprach das OLG München einem DVAG-Kunden die Hälfte seiner verlorenen 30.000 Euro als Schadenersatz zu. Die Richter sahen die DVAG in der Pflicht, weil der Vermögensberater wegen Betrugs vorbestraft war. Das hätte das Unternehmen merken müssen. Der Kläger trage aber Mitschuld, da er bei den versprochenen hohen Zinsen hätte misstrauisch werden müssen. In dem Fall hatte ein mittlerweile verstorbener Berater aus Ingolstadt 31 Kunden um mehr als zwei Millionen Euro geprellt.

Die DVAG erklärt, sie werde für schuldhaftes Verhalten ihrer Vertreter haften, wenn die juristischen Voraussetzungen vorliegen. Dies werde bei jeder Beschwerde geprüft. Auch das BGH-Urteil lasse sich „nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen“, sagt eine Firmensprecherin. Im Fall des Beraters aus Ostfildern bestehe „unserer Einschätzung nach keine Haftung“. Aus DVAG-Sicht handelt es sich bei solchem Verhalten um Einzelfälle. Das Unternehmen lege viel Wert auf die Qualität der Kundenbetreuung, heißt es. Trotzdem wiederholen sich Betrügereien von Handelsvertretern in der Branche immer wieder. Nach Angaben von Kai Behrens, einem Anwalt aus Münster, hat das auch mit der Struktur von Finanzvertrieben wie der DVAG zu tun. Deren Verwaltung sei zu klein, um die bundesweit 37.000 Vertreter zu kontrollieren, sagt der Anwalt, der die Berater vertritt. „Was die Vermögensberater tun, kriegt die DVAG gar nicht mit.“

Wegners Anwalt sieht gute Erfolgschancen: „Bei einer jahrelangen Geschäftsbeziehung kann ein Kunde auf korrektes Handeln seines Anlageberaters vertrauen – insbesondere bei einem solch renommierten Unternehmen wie der DVAG.“