Durch die neue Videoüberwachung kann die Polizei bei einer Auseinandersetzung am Schlossplatz eingreifen. Der Start der Kameras verlief mit kleinen Einschränkungen.
Gleich am ersten Wochenende des Betriebs der neuen Videoüberwachung ist die Polizei aufgrund der beobachtenden Ereignisse am Schlossplatz bei einer Schlägerei eingeschritten. Die Kameras waren am Freitagabend in Betrieb gegangen.
Die Polizei verfolgt die Kamerabilder live am Bildschirm
Gegen 3.20 Uhr bemerkten die Beamtinnen und Beamten im Lagezentrum am Pragsattel auf den Bildschirmen, dass es am Fuße der Freitreppe zu einer Auseinandersetzung kam. „Sie konnten Einsatzkräfte losschicken, die einschritten“, sagte ein Sprecher der Polizei. Ein Mann habe nach der Schlägerei schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht werden müssen. Der Anlass und sonstige Hintergründe der Auseinandersetzung müssten noch ergründet werden. Es habe sich ersten Erkenntnissen zufolge um einen Streit mit Handgreiflichkeiten innerhalb der Personengruppe gehandelt, die sich „üblicherweise“ an den Wochenenden dort aufhalte. Unbeteiligte seien nicht behelligt worden. Die Kameras sollen normalerweise in den Nächten des Wochenendes von 20 Uhr an bis 6 Uhr am nächsten Morgen angeschaltet sein. An den ersten zwei Abenden gingen sie jedoch erst gegen 22 Uhr beziehungsweise 22.30 Uhr in Betrieb. Der Grund: Veranstaltungen dürfen nicht gefilmt werden. Die Polizei wartete folglich an beiden Abenden, bis das Programm des Katholikentags beendet war. Das Christentreffen brachte noch eine Einschränkung mit sich: Aufgrund der auf dem Schlossplatz aufgestellten Zelte war nicht der gesamte Bereich einsehbar.
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Die Einrichtung der Videoüberwachung war nach der Krawallnacht im Juni 2020 im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg vereinbart worden. Die Kameras liefern Bilder hoch zum Polizeipräsidium am Pragsattel, wo diese live ausgewertet werden können. Im Gegensatz zu Überwachungsmodellen, bei denen nur aufgezeichnet wird, kann die Polizei also in Echtzeit reagieren und Einsatzkräfte in Bewegung setzen, wenn im überwachten Bereich etwas geschieht. Gespeichert werden dürfen die Aufnahmen nur, wenn sie als Beweismittel in einem Strafverfahren verwendet werden. Sonst müssen sie regelmäßig überschrieben werden. In einer ersten Stufe hatte das Land rund ums Neue Schloss, das Sitz des Finanzministeriums ist, Kameras zur Verfügung gestellt.