Die Stadt habe zu Recht abgelehnt, der Partei eine Halle zur Verfügung zu stellen, so die Richter.

Mannheim - Die NPD darf ihren Bundesparteitag nicht in Offenburg abhalten. Die Stadt habe es zu Recht abgelehnt, der Partei am kommenden Wochenende (12. und 13. November) die Abtsberghalle zur Verfügung zu stellen, teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim am Donnerstag mit. Damit wurde die Beschwerde der NPD gegen eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg zurückgewiesen.

Stadt: Abtsberghalle für Parteitage nicht geeignet

Nach Angaben eines Gerichtssprechers kann die NPD keine weiteren ordentlichen Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen. Lediglich eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht stünde der Partei noch offen, sagte er.

Die Stadtverwaltung Offenburg reagiert erleichtert auf die Entscheidung der Mannheimer Richter. „Wir freuen uns, weil es uns gelungen ist, die Richter mit unserer Begründung zu überzeugen“, sagte ein Sprecher auf dapd-Anfrage. Das Hauptargument der Stadt sei gewesen, dass die Abtsberghalle bislang noch nie für Parteitage zur Verfügung gestanden habe und dafür auch nicht geeignet sei.