Hier erfahren Sie, wie hoch die Beträge bei der METIS-Ausschüttung der VG Wort in diesem Jahr ausfallen.
Die VG Wort hat die aktuellen METIS-Quoten für die Ausschüttung 2024 für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die Ausschüttungsbeträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr teilweise deutlich verändert, was für viele Urheber relevant sein dürfte. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
1. Reguläre Ausschüttung für Online-Texte
Die reguläre METIS-Ausschüttung basiert auf der Mindestzugriffszahl von 1.500 Aufrufen pro Text. Für 2024 beträgt der Ausschüttungsbetrag 25,05 Euro pro gemeldeten Text. Dies stellt eine Senkung im Vergleich zu 2023 dar, wo der Betrag noch bei 33,34 Euro lag. Diese Verringerung könnte insbesondere Autoren treffen, die hauptsächlich durch diese Ausschüttungen Einnahmen erzielen.
2. Kappungsgrenzen für Großwerke
Auch bei den Großwerken, die von mehreren Autoren verfasst wurden, gibt es Anpassungen:
1-2 Autoren: Der Betrag wurde von 666,80 Euro in 2023 auf 501,00 Euro in 2024 gesenkt.
3-10 Autoren: Hier sank der Betrag von 3.334,00 Euro auf 2.505,00 Euro.
11-25 Autoren: Die Kappungsgrenze fiel von 8.335,00 Euro auf 6.262,50 Euro.
26-62 Autoren: Hier verringerte sich die Obergrenze von 20.837,50 Euro auf 15.656,25 Euro.
Ab 63 Autoren: Der Höchstbetrag sank von 52.110,42 Euro auf 39.153,15 Euro.
Diese Reduzierungen betreffen insbesondere große journalistische Projekte und wissenschaftliche Arbeiten, bei denen viele Autoren beteiligt sind.
3. Sonderausschüttung
Für Autoren, die an der Sonderausschüttung teilnehmen, haben sich die Beträge ebenfalls geändert:
1–20 Texte: Der Betrag liegt bei 12,00 Euro (vorher 17,00 Euro).
21–60 Texte: 36,00 Euro (vorher 51,00 Euro).
61–120 Texte: 72,00 Euro (vorher 102,00 Euro).
121–240 Texte: 144,00 Euro (vorher 204,00 Euro).
241–480 Texte: 288,00 Euro (vorher 408,00 Euro).
Mehr als 480 Texte: 576,00 Euro (vorher 816,00 Euro).
Der maximale Höchstbetrag nach Kappung liegt nun bei 1.152,00 Euro, was ebenfalls eine Reduzierung im Vergleich zu den 1.632,00 Euro des Vorjahres darstellt.
4. Sonderausschüttung für Autoren von Presseagenturen
Besonders bemerkenswert ist der starke Rückgang der Ausschüttungen für Autoren von Presseagenturen. Hier ist der Betrag für 2023 auf 6,16 Euro gesunken, nachdem er im Vorjahr noch bei 13,74 Euro lag und in den Jahren davor deutlich höher war (z.B. 39,88 Euro für 2021 und 45,00 Euro für 2020).
Wann wird das Geld ausbezahlt?
Die Ausschüttung der Beiträge wird voraussichtlich im September erfolgen. Ein genauer Termin ist allerdings noch nicht bekannt gegeben worden.