Kehrt Oliver Schraft wieder an seinen Arbeitsplatz zurück? Foto: Baumann/Julia Rahn

Paukenschlag am Arbeitsgericht Stuttgart: Oliver Schraft, der beim VfB Stuttgart im Zuge der Datenaffäre als Kommunikationschef fristlos entlassen wurde, hat mit seiner Klage auf Weiterbeschäftigung Erfolg gehabt. Wie geht es jetzt weiter?

Stuttgart - Die Datenaffäre beim VfB Stuttgart ist noch immer nicht ausgestanden. Oliver Schraft, der bei der Weitergabe Zehntausender von Mitgliederdaten an Dritte als eine der zentralen Figuren gilt, hat am Donnerstag mit seiner Kündigungsschutzklage gegen den VfB vor dem Arbeitsgericht Stuttgart Erfolg gehabt. Die Kammer hob sowohl die fristlose als auch die hilfsweise ordentliche Kündigung des langjährigen Kommunikationschef auf und wies den VfB an, dass der 53-Jährige weiterzubeschäftigen sei.

 

Schraft war am 26. Februar fristlos entlassen worden. Als Grund nannte VfB-Vorstandschef Thomas Hitzlsperger damals „belegbare Datenschutzverstöße“. Nachdem ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht am 15. April erfolglos geblieben war, konnten die Anwälte des VfB in der Kammerverhandlung am Donnerstag nicht nachweisen, dass der Kommunikationschef die Datenweitergabe entweder selbst getätigt oder aber angeordnet habe. Zudem wurde eingeräumt, dass ein größerer Personenkreis Kenntnis von den Vorgängen gehabt habe.

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„Das klingt ein wenig nach Bauernopfer“, sagte Richterin Karin Hofherr über die Entlassung und verwies daneben darauf, dass Schraft mit kurzer Unterbrechung seit 25 Jahren beim VfB beschäftigt gewesen sei und sich nicht selbst bereichert habe. Auch eine Abmahnung habe es im Vorfeld der Kündigung nicht gegeben.

Offen ist, ob Schraft seine Arbeit beim VfB tatsächlich wieder aufnehmen will – oder ob nun über die Höhe der Abfindungszahlungen verhandelt wird. In Tobias Kaufmann hat der Club zum 1. März einen neuen Kommunikationschef eingestellt. Eine Stellungnahme des Vereins zu dem Urteil gab es am Donnerstag nicht. Man wolle zunächst die schriftliche Begründung abwarten, um dann das weitere Vorgehen und das mögliche Einlegen von Rechtsmitteln zu prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Neben Oliver Schraft hatte der VfB im Zuge der Datenaffäre auch den Marketingleiter Uwe Fischer sowie die Vorstände Stefan Heim (Finanzen) und Jochen Röttgermann (Marketing) fristlos entlassen. Während mit Fischer im vergangenen April eine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte, haben auch Heim und Röttgermann ihren langjährigen Arbeitgeber verklagt. Die Klage Röttgermanns gegen die VfB AG soll am 5. Oktober (9 Uhr) vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt werden.