OB Nopper und der VfB – das passt (hier bei der Einweihung des VIP-Bereichs im Stadion). Doch der Ticketdeal war unzulässig. Foto: Pressefoto Baumann

Der Erwerb der Eintrittskarten für Stadträte nach Berlin vom VfB Stuttgart könnte als Vorteilsnahme bewertet werden. Die Staatsanwaltschaft prüft den Sachverhalt.

Der Stuttgarter OB Frank Nopper (CDU) hat die von Anfang an umstrittene Reise von sechs Stadträten zum DFB-Pokalfinale abgeblasen. Darüber hat er die Betroffenen am Dienstag informiert. Ursächlich ist eine Bewertung des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart. Demnach komme den Stadträten „keine ausreichend gewichtige repräsentative Funktion zu“, um als städtische Vertreter am Pokalfinale teilzunehmen. Die Aufsichtsbehörde stimme laut Stadt „im Hinblick auf die Bedeutung des Ereignisses und die Teilnahme des VfB Stuttgart“ zwar der Einladung des OB als Repräsentanten der Stadt durch den Deutschen Fußballbund (DFB) zu, nicht jedoch der Einladung von sechs Stadträten durch Nopper. Der OB werde daher alleine nach Berlin fahren.

 

Regierungspräsidium kritisiert Ticket-Kauf

Das RP kritisiert den Erwerb der Eintrittskarten vom VfB Stuttgart. Das sei unzulässig gewesen. Denn „allein die Möglichkeit, (mehrere) Eintrittskarten für ein derartig nachgefragtes Spiel zu erwerben, die auf dem freien Markt nicht mehr erhältlich sind, stellt für den Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart einen dienstrechtlich unzulässigen Vorteil dar“, heißt es auf Anfrage unserer Zeitung.

Die Aufsichtsbehörde betont, bei jeder Art von Geschenken oder Vorteilen sei der Anschein einer Empfänglichkeit zu vermeiden. Die Vorteilsnahme stelle es unter Strafe, wenn ein Amtsträger für sich oder einen Dritten für die Dienstausübung einen Vorteil fordert, sich einen solchen versprechen lässt oder auch annimmt. Bei jeglicher Annahme von Geschenken als Amtsträger sei laut RP auch stets das Strafgesetzbuch zu beachten.

War das Vorteilsnahme?

Das RP nimmt lediglich die dienstrechtliche Bewertung der Vorteilsnahme vor, für die strafrechtliche Betrachtung ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Sie hat mitgeteilt, der Sachverhalt sei ihr bekannt und werde aktuell geprüft. Im Raum steht offenbar Vorteilsnahme oder sogar – weniger wahrscheinlich – Bestechlichkeit.

Die Frage der Vorteilsnahme – allerdings für sich als Stadtrat – hatte Christoph Ozasek, Stadtrat der Gruppe Puls, gleich nach dem Erhalt der Einladung durch Nopper aufgeworfen. Wegen seiner Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Begünstigung hatte er die Stadt um eine formalrechtliche Prüfung gebeten. Er sieht sich nun in seiner ablehnenden Haltung bestätigt und rät den verantwortlichen Juristen in der Stadtverwaltung und im OB-Referat im städtischen Revisionsamt und in der Antikorruptionsstelle „in sich zu gehen“. Die Einladung sei nachweislich „anrüchig“ gewesen.

Städtische Juristen hatten keine Bedenken

Das fachlich zuständige Amt für Revision und der dauerhaft beauftragte Vertrauensanwalt zur Korruptionsprävention hatten im Vorfeld zwar durchaus einen Vorteil für die Stadträte erkannt, jedoch keinen ungerechtfertigten, der eine Strafbarkeit begründen würde. Sie verwiesen auf die Ehrenordnung des Gemeinderats, die die Annahme von Freikarten für zulässig erkläre, vor allem, wenn sie mit der Funktion des Gemeinderats in Zusammenhang stehe.

Die Haltung des RP zum Repräsentationsdefizit der Stadträte im Stadion teilen die Juristen nicht. Sie haben die Reise nach Berlin und das Fußballschauen auf Plätzen irgendwo im weiten Rund des Olympiastadions ohne Kontakt zu Vertretern der Stadt Berlin oder des DFB sehr wohl im „Zusammenhang mit der Wahrnehmung von repräsentativen Tätigkeiten“ betrachtet. Sie verglichen „die Kostenübernahme für An- und Abreise sowie die Übernachtung“ mit „geldwerten Zuwendungen oder sonstigen Vergünstigungen aus Anlass der Wahrnehmung interparlamentarischer oder internationaler Beziehungen sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen zur politischen Information“ – und folgerten daraus, dass der Fan-Trip gerechtfertigt gewesen wäre.

Unterwegs mit der Abfallwirtschaft

Das RP wollte sein Haltung dazu aber lediglich als „Hinweis“ an die Stadtverwaltung verstanden wissen. Im Visier hat die Behörde ausschließlich den OB und seinen Ticketkauf, weil es nur über ihn die Dienstaufsicht ausübe.

Eine Luxusreise wäre die Ausfahrt auch nicht gewesen. Ein Bus des Abfallwirtschaftsbetriebs, der auch den Chauffeur gestellt hätte, wäre mit Nopper sowie den Stadträten Michael Mayer (AfD), Carl-Christian Vetter (CDU), Cornelius Hummel (FDP), Gerhard Veyhl (Freie Wähler) und Dennis Landgraf (Tierschutzpartei) am Samstag nach Berlin gefahren. Während die Gruppe auf unattraktiven Plätzen gebucht war (Tickets für 180 Euro), wird sich der OB das Spiel von der Ehrentribüne aus anschauen. Das wurde am Mittwoch noch einmal bestätigt. Die Stadt nimmt nun die Rückabwicklung der als „dienstrechtlich unzulässig“ erachteten Zahlung vor und stellt dem VfB die Tickets wieder zur Verfügung.

SPD-Stadtrat Stefan Conzelmann fährt dennoch nach Berlin. Er hat eine Bahnkarte gekauft, weil er nicht mit einem Vertreter der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD im Bus fahren wollte. Die Grünen hatten die Reise, die mit nicht ausgegebenem Geld von der Fußball-EM 2024 finanziert worden wäre, abgelehnt. AfD-Stadtrat Mayer ist sich dagegen sicher, er hätte als Vertreter des Hauptorgans die Stadt auch in einem Stadion repräsentiert.

Tickets vom VfB? Geht gar nicht

Das Regierungspräsidium hat indes den Vorschlag unterbreitet, der VfB könne die Stadträte direkt mit Tickets beglücken. Das hätte für ihn dann aber „doch ein deutliches G’schmäckle“, sagt Mayer. So gerne er das Endspiel im Stadion gesehen hätte, diese Eintrittskarte würde er dann ablehnen. Aus gutem Grund: seine Fraktion hat wie auch alle anderen mit Ausnahme von Puls sowie Die Linke-SÖS-Tierschutzpartei den städtischen Zuschuss von 275 000 Euro für das Public Viewing auf dem Schlossplatz genehmigt, der in die Kasse des veranstaltenden VfB wandert. Ein Zusammenhang zwischen einer Einladung zum Finale und der finanziellen Unterstützung des Sponsors wäre nicht mehr von der Hand zu weisen. Zulässig wäre das Geschenk aber wohl.

Die Landesregierung wird nur von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vertreten, der wie Nopper eine Einladung des DFB erhalten hat. CDU-Fraktionschef Manuel Hagel reist nach eigener Aussage privat und auf eigene Kosten nach Berlin. Die übrigen Fraktionen teilten mit, sie würden keinen Vertreter entsenden.

Anmerkung der Redaktion:

In einer früheren Version konnte der Eindruck entstehen, das Regierungspräsidium hätte OB Nopper eine Rüge im Sinne einer Disziplinarmaßnahme erteilt. Zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass das Regierungspräsidium den Kartenkauf kritisierte. Die Disziplinarmaßnahme einer „Rüge“ sieht das Landesdisziplinargesetz auch nicht vor. Die betreffende Stelle wurde entsprechend geändert.

Korrekturmeldung:

„In dem Beitrag „Fan-Reise nach Berlin abgesagt: Ticket-Kauf durch OB Nopper war unzulässig“ vom 22.05.2025 konnte der Eindruck entstehen, das Regierungspräsidium hätte OB Nopper eine Rüge im Sinne einer Disziplinarmaßnahme erteilt. Zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass das Regierungspräsidium den Kartenkauf kritisierte. Die Disziplinarmaßnahme einer „Rüge“ sieht das Landesdisziplinargesetz auch nicht vor.“