Verzögert sich das Bauvorhaben an der Herbertstraße weiter oder einigen sich die Konfliktparteien am kommenden Mittwoch vor dem Landgericht? Foto: Archiv Chris Lederer

Das Wohnbauvorhaben Langenäcker-Wiesert verzögert sich seit Jahren. Aktuell sind zwei Grundstückseigentümer mit der Neuzuteilung der Flächen nicht einverstanden und deswegen vors Landgericht gezogen. Der Verhandlungstermin steht schon fest.

Stammheim - Das geplante Wohnbauvorhaben Langenäcker-Wiesert stockt. Östlich der Herbertstraße sollen Häuser mit insgesamt 320 Wohnungen gebaut werden. Mehr als 200 potenzielle Kaufinteressenten warten seit Jahren darauf, dass die Bagger anrollen und die Arbeiten beginnen. Doch auf dem 8,8 Hektar großen Gelände tut sich noch immer nichts. Zunächst waren sich die Politiker uneins, dann waren es planerische Gründe, die zu einer Verzögerung führten, danach musste statt einer schnellen Freiwilligen Umlegung eine zeitaufwendigere Amtliche Umlegung gemacht werden. Dann wurde der Steinkauz im Gebiet gesichtet und es mussten Wildbienen vergrämt werden.

Der Grund für die jüngste Zwangspause, die mittlerweile Monate dauert, hat folgenden Grund: Es ist ein Verfahren vor dem Landgericht anhängig. Zwei von etwa 100 Grundstückseigentümern sind vor Gericht gezogen. Der eine, ein privater Eigentümer, beklagt einen finanziellen Nachteil durch das von der Stadt durchgeführte Umlegungsverfahren; also die Aufteilung und neue Zuteilung der Grundstücke.

Beim anderen Kläger handelt es sich um eine Wohnbaufirma, die erst zu einem sehr späten Zeitpunkt Ackergrundstücke von drei Eigentümern gekauft hat. Die Firma zeigt sich nicht mit der Zuteilung einverstanden, wie sie die Stadt mit den Voreigentümern der Grundstücke vereinbart hatte. Abgemacht waren laut Stadtverwaltung Reihenhaus- und Doppelhausplätze, die Firma aber möchte auf den Grundstücken ausschließlich Geschosswohnungsbau verwirklichen. Die mit den Voreigentümern besprochenen Zuteilungen der Bauplätze seien von der Firma nicht akzeptiert worden. Und das, obwohl es eine Vorschrift im Baugesetzbuch gibt, die regelt, dass im Fall eines Kaufes der neue Beteiligte alles gegen sich gelten lassen muss, was vor seinem Eintritt in das Umlegungsverfahren geschehen ist – im vorliegenden Fall also die vereinbarte Zuteilung der Bauplätze.

Trotz dieser Vorschrift hat die Stadt dem Neueigentümer einen Kompromiss angeboten: Bauplätze der Stadt, die für geförderten Wohneigentum vorgesehen waren, wurden der Firma zugeteilt. Allerdings sei es nicht möglich gewesen, ihm den gesamten Flächenanspruch im Bereich des möglichen Geschosswohnungsbaus zuzuteilen, da mit fast allen Eigentümern schon jahrelange Vereinbarungen bestanden, die die Stadt nicht infrage stellen wollte. Eine gütliche Einigung wäre nur Lasten von städtischen Zuteilungsflächen erfolgt. „Es wäre ein Präzedenzfall geschaffen worden, der die anderen Eigentümer benachteiligt hätte“, erklärt Bezirksvorsteherin Susanne Korge. Der Anwalt des privaten Eigentümers hatte laut Stadtverwaltung nachträglich eine Reihenhausbebauung gefordert anstelle der ursprünglich vereinbarten Einzel- beziehungsweise Doppelhausbebauung. Auf Grund des Planrechts hätte der Eigentümer dadurch Anspruch auf zusätzliche Zugangs-, Stell- und Garagenflächen.

Eigentlich hätte die Verhandlung schon im März dieses Jahres stattfinden sollen. Sie wurde jedoch auf Mittwoch, 14. Oktober, 9 Uhr, verschoben, weil einer der Prozessbevollmächtigten erkrankt war. Nun hofft Bezirksvorsteherin Susanne Korge, dass es endlich eine Entscheidung gibt und sich das Bauvorhaben nicht noch weiter verzögert: „Jeder kann den Rechtsweg beschreiten und das ist grundsätzlich nachvollziehbar“, sagt sie. „Aber es ist auch ein unsoziales Verhalten, wenn die beiden Grundstückseigentümer nur ihre eigenen Interessen sehen und der schnöde Mammon über alles andere gestellt wird.“ Das Verhalten der Stadtverwaltung sei für sie nachvollziehbar und richtig. „Die Stadt hat den Beschwerdeführern Kompromissangebote gemacht, sie darf sich aber nicht von ihnen erpressen lassen.“