Welche Regeln gelten bei Verzehrgutscheinen auf dem Frühlingsfest? Foto: Lena Romanova/ Shutterstock

Wer beim Stuttgarter Frühlingsfest einen Tisch im Festzelt bucht, bekommt Verzehrgutscheine – doch nicht immer ist klar, was damit erlaubt ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, worauf Gäste achten sollten, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Festzelt-Gutscheine beim Stuttgarter Frühlingsfest: Was erlaubt ist – und was nicht

Mit dem Start des Stuttgarter Frühlingsfests zieht es wieder Tausende Besucherinnen und Besucher auf den Cannstatter Wasen. Besonders beliebt: Ein Besuch im Festzelt. Wer dort einen Tisch reserviert, kauft in der Regel automatisch Verzehrgutscheine – doch welche Regeln gelten dafür eigentlich? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt Tipps, um böse Überraschungen zu vermeiden.

 

Bedienungsgeld: Inklusive oder extra?

Ein häufiges Streitthema: das Bedienungsgeld. Ob dieses bereits im Wert der Gutscheine enthalten ist oder gesondert bezahlt werden muss, hängt vom jeweiligen Festzelt ab. Grundsätzlich sind beide Varianten zulässig – aber die Betreiber müssen transparent darüber informieren. „Verbraucher:innen müssen vor der Buchung wissen, ob ein Bedienungsgeld bereits einkalkuliert ist oder nicht“, sagt Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

In der Vergangenheit wurden bereits Festzeltbetreiber abgemahnt, die erst vor Ort zusätzliche Gebühren verlangten. Wer sichergehen will, sollte also bei der Reservierung genau hinschauen.

Rückerstattung? Meist ausgeschlossen

Wertgutscheine gelten meist pauschal für alle Speisen und Getränke im jeweiligen Zelt. Teilweise können sie jedoch auch nur für Getränke oder nur für Speisen eingelöst werden oder gelten für spezielle Angebote oder an bestimmten Aktionstagen. Diese Einschränkungen sind laut Verbraucherzentrale rechtlich zulässig – aber nur, wenn sie vor dem Kauf klar kommuniziert werden.

Eine Auszahlung des Restwerts ist in der Regel nicht vorgesehen. Auch als Trinkgeld dürfen die Gutscheine nicht genutzt werden. Und Wechselgeld? Ebenfalls meist Fehlanzeige. „Wie beim Bedienungsgeld gilt auch hier: Anbieter müssen vorher darauf hinweisen“, betont Silber. Dennoch gibt es keine einheitlichen Vorgaben, wie diese Informationen aussehen müssen – im Zweifel sollten Gäste gezielt nachfragen oder sich an die Verbraucherzentrale wenden.

So lässt sich Geldverlust vermeiden

Wer das Maximum aus seinen Gutscheinen herausholen möchte, sollte vor der Bestellung einen Blick auf die Preise werfen. Oft lohnt es sich, Gutscheine für mehrere Bestellungen zusammenzulegen – etwa bei Getränken, deren Einzelpreis unter dem Gutscheinwert liegt. So lässt sich verhindern, dass ungenutzte Restbeträge einfach verfallen.

Probleme mit Gutscheinen?

Wer sich bei einem Festzeltbesuch ungerecht behandelt fühlt oder Fragen zu den Einlösebedingungen hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden. Beschwerden oder Erfahrungsberichte werden dort entgegengenommen.

Das Frühlingsfest läuft noch bis zum 11. Mai – für viele eine willkommene Gelegenheit, das Festzeltvergnügen mit etwas mehr Durchblick zu genießen.