In Marbach wurden Eislieferungen im letzten Moment gestoppt. Foto: Oliver von Schaewen

Verwirrung auf kommunaler Ebene. Aktuell beraten die Ministerien.

Marbach/Murr - Das Ludwigsburger Eiscafé Olivier wurde am Sonntag regelrecht überrannt. „Wir hatten acht Fahrzeuge im Einsatz und konnten trotzdem irgendwann keine telefonischen Bestellungen mehr annehmen“, berichtet Tiziano Olivier. Nur noch Bestellungen per WhatsApp seien abgearbeitet worden. Anders dagegen in Marbach und Murr: Sowohl das Eiscafé Silvana, als auch das Mille Miglia waren komplett dicht. Dabei hatte sich das Antonio Pierri vom Silvana ganz anders vorgestellt: „Wir haben am Donnerstag von der Stadt das Okay für einen Lieferservice bekommen und alles vorbereitet – am Freitag kam dann die Nachricht, dass Eisdielen komplett geschlossen bleiben müssen.“ Alles vorbereitet heißt: Sich überlegen, wie ein Lieferservice überhaupt funktionieren kann, Thermoboxen kaufen, Sahne und Früchte besorgen und produzieren. Die Unkosten: etwa 300 Euro, das eingesetzte Gehirnschmalz nicht näher bezifferbar.

Mahir Kizibel vom Mille Miglia ergänzt: „Wir hatten einige wenige Auslieferungen, weil die Lage noch nicht ganz klar war. Die Gemeinde hatte uns die Genehmigung gegeben.“ Er habe dann aber nochmals nachgeforscht und sei auf einen Paragrafen der Corona-Verordnung gestoßen, der Eisdielen auch einen Lieferservice verbiete. „Und bevor die Polizei kommt, lass ich’s lieber“, meint Kizibel.

Dass das mit der Polizei nicht unrealistisch ist, weiß Adenilson Eduardo vom Eiscafé Pistakkio in Großbottwar zu berichten: „Ich habe gerade mit dem Kollegen Rosario in Benningen telefoniert, der sagte mir, die Polizei sei zu ihm gekommen und habe das Abholen von vorab bestelltem Eis verboten.“ Eduardo hatte das ebenfalls am Wochenende angeboten, ohne Schwierigkeiten zu bekommen, nun versucht er die Lage zu klären.

Das ist aber nicht so ganz einfach. Denn an wen soll man sich wenden? Antonio Pierri hat es beim Hotel- und Gaststättenverband in Heilbronn versucht, Tiziano Olivier verweist auf Uniteis, den Verband der italienischen Speiseeishersteller, der sich gerade „sehr dahinterklemmt, um eine einheitliche Regelung zu bekommen“. Denn auch Olivier weiß: Die Kommunen handhaben das gerade sehr unterschiedlich. Das liegt aber nicht an den Kommunen, wie eine Nachfrage beim Sozialministerium in Stuttgart ergibt. Eigentlich steht dort bei der Antwort auf eine entsprechende Frage ganz klar zu lesen: „Eisdielen wird laut § 4 Abs. 1 Nr. 10 CoronaVO der Betrieb untersagt. Dies umfasst auch einen Lieferservice von Eis oder einen Außer-Haus-Verkauf.“ Aktuell stimme man sich aber mit dem Wirtschaftsministerium ab, informiert Pascal Murmann, der stellvertretende Pressesprecher des Sozialministeriums. „Die Juristen beraten gerade, aber was dabei herauskommt, kann ich noch nicht sagen.“

Seine Vermutung, warum Eisdielen trotz ihrer Lebensmittelherstellung überhaupt von der Verordnung betroffen sind: „Das ist nicht wie Pizza oder Wurst mit Pommes, sondern eher etwas, das man beim Flanieren genießt. Und gerade vom Flanieren sollen die Leute ja derzeit abgehalten werden.“ Das jedoch ist, wie gesagt, nur seine persönliche Vermutung.

Es bleibt abzuwarten, worauf sich die beiden Ministerien oder vielmehr deren Juristen einigen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sowohl Bayern, als auch Rheinland-Pfalz einen Lieferservice offenbar erlauben. Warum, konnte man Mahir Kizibel aber beim Sozialministerium nicht sagen. „Das müssen Sie dort nachfragen“, so der Bescheid.