Der Hessische Rundfunk will einen Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen, weil dieser volksverhetzend sei. Der Verwaltungsgerichtshofs in Kassel ist anderer Meinung.
Kassel/Frankfurt - Der Hessische Rundfunk (hr) muss laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel eine Radio-Werbung der NPD für die Europawahl senden. Die rechtsextreme Partei habe einen Anspruch darauf, teilten die Richter am Donnerstag mit. Die NPD stellt in dem Werbespot einen Zusammenhang zwischen Zuwanderung und Kriminalität her. Der VGH sieht darin keinen offenkundigen Verstoß gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung. (Aktenzeichen: 8 B 961/19)
In der Werbung behauptet die Partei, seit der „willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung“ würden Deutsche täglich zu Kriminalitätsopfern. Der Sender lehnte die Ausstrahlung ab, weil der Spot volksverhetzend sei. Die NPD wehrte sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt ohne Erfolg.
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel entschied jetzt anders: Die Zurückweisung eines Wahlwerbespots sei wegen des Grundrechts der Meinungsfreiheit nur möglich, wenn die Werbung offenkundig gegen Strafgesetze verstoße. Die Zuschreibung krimineller Neigungen sei aber keine Verletzung der Menschenwürde. Der Beschluss ist unanfechtbar.