Geimpfte Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen ebenfalls in Quarantäne. Foto: Marijan Murat

Kontaktpersonen von Kontaktpersonen müssen sich nicht mehr absondern. Geimpfte allerdings schon, ehemals Erkrankte wieder nicht. Die Quarantänebestimmungen sind im Detail unübersichtlich.

Mannheim - Kontaktpersonen einer Kontaktperson müssen nicht mehr automatisch in Quarantäne. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Mittwoch bekannt gegeben. Strenger sind die Regeln für Geimpfte, die Kontakt zu einem Corona-Erkrankten hatten. Für sie, so das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße, bleibt die Quarantänepflicht auch weiterhin bestehen.