Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Plakat "Allerhöchste Eisenbahn" darf hängen bleiben.  

Mannheim - Das umstrittene Stuttgart-21-Plakat der Ulmer Industrie- und Handelskammer darf vorerst hängenbleiben. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen sei nur hinsichtlich der Verfahrenskosten vorläufig vollstreckbar. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, die IHK müsse unter anderem ein rund 100 Quadratmeter großes Plakat von der Fassade entfernen lassen, auf dem es heißt, es sei „Allerhöchste Eisenbahn“ für das Milliardenbahnprojekt.

Die IHK beantragte beim VGH, Berufung gegen das Sigmaringer Urteil zuzulassen. Zudem wollte die IHK wissen, ob das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Dem VGH zufolge gilt dies lediglich für die Verfahrenskosten, die die IHK zu tragen hat. Über den Berufungsantrag muss der Verwaltungsgerichtshof noch entscheiden.