Der Kläger aus Afghanistan sitzt in einem Verhandlungssaal des Verwaltungsgerichtshofs (Archivbild). Foto: dpa

Ein Afghane hatte gegen seine Abschiebung geklagt – weil die humanitären Bedingungen in seinem Heimatland extrem schlecht seien. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof entschied anders.

Mannheim - Alleinstehende gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter dürfen nach Afghanistan abgeschoben werden. Dies hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Asylverfahren eines afghanischen Staatsangehörigen am Dienstag in Mannheim entschieden (A 11 S 316/17). Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Geklagt hatte ein Afghane, der im Iran aufgewachsen und im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen war. Mit seinem Asylantrag hatte er geltend gemacht, dass er nicht abgeschoben werden dürfe. Weil die Sicherheitslage und die humanitären Bedingungen dort extrem schlecht seien, drohe ihm die Verelendung. Als abgeschobener Rückkehrer aus Westeuropa werde er dort zudem stigmatisiert. Er habe auch kein Netzwerk in Afghanistan, das ihn unterstützen könne.

So argumentierten die Richter

Der Argumentation, wonach ihm in Kabul die Verelendung drohe, folgten die Mannheimer Richter nicht. Zwar träfen Rückkehrer dort auf extrem widrige Lebensbedingungen. Die verfügbaren Erkenntnisse ließen aber nicht den Schluss zu, dass „schlichtweg jede aus Europa abgeschobene Person in Kabul so gefährdet sei, dass ihr eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention drohe“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Im Fall eines weiteren Klägers (A 11 S 2642/17) werde das Verfahren fortgesetzt, weil dessen individuelles Schicksal weiterer Aufklärung bedarf, teilte der BGH weiter mit. (3094/23.10.2018)