Der Rundfunkbeitrag hat auch Gegner, einige wollen ihn nicht zahlen. Foto: dpa-Zentralbild

In Baden-Württemberg klagen derzeit zwei Personen gegen den Runfunkbeitrag, weil sie ihrer Meinung nach der Ansicht sind, den Beitrag nicht bezahlen zu müssen.

In Baden-Württemberg klagen derzeit zwei Personen gegen den Runfunkbeitrag, weil sie ihrer Meinung nach der Ansicht sind, den Beitrag nicht bezahlen zu müssen.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht befasst sich am 1. Oktober mit zwei Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Im ersten Fall wehrt sich ein schwerbehinderter Kläger dagegen, dass er einen ermäßigten Beitrag zahlen muss, wie eine Sprecherin am Freitag in Stuttgart mitteilte. Bis Ende 2012 konnten sich Behinderte von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen, wenn sie das Merkzeichen „RF“ in ihrem Schwerbehindertenausweis hatten.

Seit Anfang 2013 wurden die Regeln geändert. Befreit seien weiterhin Hartz-IV-Bezieher, Asylbewerber oder auch Empfänger von Blindenhilfe. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „RF“ müssten dagegen nun einen ermäßigten Beitrag zahlen.

Im anderen Fall sieht sich eine Frau überproportional belastet. Sie höre nur Radio und habe ein Gerät angemeldet. Seit dem 1. Januar 2013 richtet sich die Abgabe nicht mehr nach Zahl und Art der Geräte, sondern wird pro Haushalt fällig. Ein Haushalt zahlt 17,98 Euro im Monat.

Es handelt sich um Musterverfahren bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der neuen Rundfunkbeitragserhebung im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Stuttgart.