Noch ist offen, wie es bei der Villa Hajek weitergeht. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Nach der Verhandlung am Freitag hat das Verwaltungsgericht am Montag das Urteil im Rechtsstreit um die Hajek-Villa gefällt und die Klage des neuen Eigentümers gegen Denkmalschutzauflagen zurückgeweisen. Doch wie es weitergeht, ist offen.

Stuttgart - Markus Benz, der Eigentümer der Villa des 2005 verstorbenen Künstlers Otto Herbert Hajek an der Hasenbergsteige, muss bereits vorgenommene Umbauten in dem Haus wieder rückgängig machen. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat ihre Klage gegen die von der Stadt erlassene Rückbau- und Erhaltungsverfügung am Montag abgewiesen. Allerdings kann Benz gegen das Urteil Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen. Ob es dazu kommen wird, ließ Benz’ Anwalt Peter Schütz offen. Er kenne bisher nur die Pressemitteilung des Gerichts, die Entscheidung über das weitere Vorgehen werde mit seinem Mandaten erst getroffen, wenn das vollständige Urteil vorliege. Die Stadt begrüßte das Urteil. „Es ist gut, dass unsere Rechtsauffassung bestätigt wurde“, sagte ein Sprecher.

Das 5. Kammer hatte sich am Freitag intensiv mit der Situation der Villa beschäftigt, die seit 2008 als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz steht. Benz, der das auffällig farbenprächtige Haus 2010 erworben hatte und zu einem repräsentativen Wohnanwesen umbauen will, ließ in den Folgejahren einige Baumaßnahmen vornehmen. Er beseitigte Wandausfachungen in Esszimmer und Diele, entfernte die Pergolaverglasung sowie Haus- und Wohnzimmertür. Daraufhin erließ der städtische Denkmalschutz Ende 2014 die Rückbau- und Erhaltungsverfügung. Seitdem ruhen in dem ausgebeinten Gebäude die Arbeiten.

Streit über Denkmalschutz vor Gericht

In seinem am Montag ergangenen Urteil vertritt das Gericht die Auffassung, dass die Baumaßnahmen das Erscheinungsbild der Villa beeinträchtigen und deshalb der Genehmigungspflicht unterliegen. Sie könnten denkmalrechtlich aber nicht genehmigt werden, da der Gesamteindruck des Kulturdenkmals nachhaltig gestört werde. Der Rückbau sei Benz angesichts von Kosten von 20 000 Euro finanziell zumutbar.

Benz’ Anwalt Schütz erklärte, dass das Urteil nur einen „kleinen Ausschnitt aus der Gesamtproblematik“ darstelle. Sein Mandant wolle mit der Denkmalschutzbehörde im Gespräch klären, was an Umbauten und Modernisierungen möglich ist und was unbedingt erhalten werden muss. Auch die Stadt erwartet, dass es Gespräche mit dem Eigentümer geben werde. „Dafür sind wir offen“, sagte ein Sprecher.