Abgelehnte Asylbewerber in einem Bus am Baden-Airport Foto: dpa

Ein Pilotprojekt soll Flüchtlinge aus dem Kosovo schneller in die Heimat zurückführen: Das Verwaltungsgericht Stuttgart übernimmt künftig Verfahren aus Karlsruhe, weil die Richter dort überlastet sind.

Stuttgart - Die vier Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg sollen künftig enger zusammenarbeiten, um auf den Zustrom von Armutsflüchtlingen aus dem Kosovo zu reagieren. „Im Rahmen eines achtwöchigen Pilotprojekts haben wir uns dazu bereiterklärt, die Kollegen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bei den Asylverfahren zu unterstützen“, sagt Ulrike Zeitler, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

Hintergrund sind die Bemühungen der Landesregierung, die Masseneinwanderung aus dem Kosovo in geordnete Bahnen zu lenken und die Menschen wieder in ihr Heimatland zurückzuführen. Weil die Ankömmlinge aus dem Balkanland bei der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe einen Asylantrag stellen, sind bisher allein die Richter des dortigen Verwaltungsgerichts zuständig. Die Richter rechnen aber wegen der hohen Zahl von Fällen damit, dass sie Unterstützung brauchen.

Entscheidungen nach Aktenlage

Zunächst sollen die 43 Richter des Stuttgarter Verwaltungsgerichts die sogenannten Eilanträge bearbeiten. Eilanträge stellen die Kosovaren, um gegen abgelehnte Asylanträge vorzugehen. Die Gerichte lehnen sie aber in nahezu allen Fällen als „offensichtlich unbegründet“ ab, sagt Ulrike Zeitler. Anders als bei Flüchtlingen aus Kriegsgebieten wie Syrien oder dem Irak haben Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen, nicht prinzipiell einen Anspruch auf Asyl. Damit das Verwaltungsgericht die Eilanträge bearbeiten kann, müssen die Asylbewerber nicht in Stuttgart erscheinen. „Bei diesen Verfahren gibt es keine mündliche Verhandlung, wir entscheiden nach Aktenlage“, sagt Zeitler.

Die Zahl der Klagen gegen abgelehnte Asylanträge ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. So bearbeitete das Gericht der Landeshauptstadt im Jahr 2012 noch im Schnitt 107 Asylverfahren im Monat. Ein Jahr später betrug der Durchschnitt hingegen 145 Verfahren.

Im Dezember 312 Asylverfahren

Ende vergangenen Jahres ist die Zahl sprunghaft gestiegen: Allein 306 Klageverfahren von Menschen aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens (Serbien, Mazedonien, Kosovo und Bosnien-Herzegowina) liefen beim Verwaltungsgericht im November 2014 auf. Im Dezember stieg diese Zahl abermals leicht an auf 312 Verfahren.

Aus der vorläufigen Statistik des Gerichts geht nicht hervor, wie viele Kläger aus dem Kosovo stammen. „Man kann aber sicherlich davon ausgehen, dass sich die Zahl aus dem ehemaligen Jugoslawien verdoppelt hat“, sagt Sprecherin Ulrike Zeitler.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will die Verfahren für Menschen aus dem Kosovo so deutlich beschleunigen. Die Antragsteller aus dem Kosovo sollen die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder nicht verlassen und nicht auf die Kommunen im Land verteilt werden. Stattdessen hat sich das Bundesamt das Ziel gesetzt, die Asylanträge der Kosovaren innerhalb von 14 Tagen zu bearbeiten. Die Asylbewerber werden künftig direkt von den Erstaufnahmeeinrichtungen zu den Abschiebeflughäfen und von dort in die Heimat geschickt.