Die ersten Gleise liegen im neuen Bahnhof. Wer für die Mehrkosten von Stuttgart 21 aufkommt, beschäftigt die Gerichte. Foto: Lichtgut/Christoph Schmidt

Die Deutsche Bahn hat die erste Runde im Streit über die Mehrkosten von Stuttgart 21 verloren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies ihre Klagen ab. Nun will der Schienenkonzern in die nächste Instanz.

Der Rechtsstreit um die Mehrkosten von Stuttgart 21 geht in die nächste Runde: vorausgesetzt, die Deutsche Bahn hat mit ihrem am Freitag eingereichten Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Erfolg. Der neuerliche Vorstoß der Bahn ist nötig, weil das Verwaltungsgericht Stuttgart die Berufung gegen seine Entscheidung vom Mai 2024 (Aktenzeichen:13 K 9542/16) nicht zugelassen hat.

 

Lange schwelender Streit

Es geht um sehr viel Geld: Die Deutsche Bahn möchte erreichen, dass sich die übrigen Stuttgart-21-Partner,  also  das  Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafengesellschaft an den Mehrkosten von Stuttgart 21 beteiligen. Im Jahr 2009 hatten die Partner eine Finanzierungsvereinbarung für das Vorhaben unterzeichnet. Der Vertrag regelt die Verteilung der Kosten bis zu einer Höhe von 4,5 Milliarden Euro. Allerdings summiert sich der Aufwand von Stuttgart 21 mittlerweile auf 11,453 Milliarden Euro. Für diese Differenz möchte die Deutsche Bahn die Partner zur Kasse bitten. Diese sehen keine Verpflichtung zu weiteren Zahlungen und dürfen sich vorerst in dieser Haltung bestätigt fühlen.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart unter Richter Wolfgang Kern hat die Klagen der Bahn im Mai 2024 zurückgewiesen. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Mit diesem Ansinnen ist sie im ersten Anlauf gescheitert. Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart unter Vorsitz von Richter Wolfgang Kern hat die von der Bahn im Dezember 2016 eingereichte Klage mit einer Entscheidung im Mai 2024 abgewiesen. Somit bliebe die Bahn auf den Mehrkosten alleine sitzen. Das schriftliche Urteil liegt seit Anfang Oktober vor. Deswegen endet in diesen Tagen die Monatsfrist, binnen derer die Bahn den Antrag auf Zulassung der Berufung stellen muss.

Die Bahn sei weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten beim Vorhaben Stuttgart 21 beteiligen müssen, heißt es in einer Mitteilung des Konzerns. Man gehe „aufgrund der Entstehungsgeschichte des Projektes, den Finanzierungsverhandlungen sowie den vertraglichen Regelungen zu einer gemeinsamen Projektverantwortung weiterhin davon aus, dass auch eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung besteht“.

Nun hat die Bahn wiederum einen Monat Zeit, ihren Antrag zu begründen. Danach können Land, Stadt, Region und Flughafen Stellungnahmen dazu abgeben. Das weitere Verfahren dürfte sich dann bis ins Frühjahr 2025 hinziehen.