Das Gericht sieht den Boykott-Aufruf von der Meinungsfreiheit gedeckt. Foto: imago/Leif Piechowsk/ild)

Muss die Stadt Stuttgart dem Palästinakomitee Platz im Veranstaltungskalender der städtischen Homepage einräumen? Damit hat sich das Verwaltungsgericht befasst.

Das Palästinakomitee Stuttgart (Pako) ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart zu Unrecht von der Homepage der Stadt verbannt worden. 2018 hatte die Stadt beschlossen, fortan keine Veranstaltungen des Vereins mehr auf seiner Seite im Netz anzukündigen. Dagegen hatte das Pako geklagt. Am Freitag gab das Gericht den Tenor des Urteils bekannt, das den Verfahrensbeteiligten in den kommenden Tagen zugestellt werden soll.

Die BDS-Kampagne ist der zentrale Streitpunkt

Die Stadt hatte die Streichung des Palästinakomitees mit dessen Unterstützung der BDS-Kampagne gegen den Staat Israel begründet. BDS steht für Boykott, Desinvestition und Sanktionen – eine internationale Kampagne, die Israel wirtschaftlich und politisch isolieren soll. Das Ziel: Israel müsse die Besetzung und Besiedlung allen arabischen Landes beenden, den arabisch-palästinensischen Bürgern volle Gleichberechtigung gewähren und den palästinensischen Flüchtlingen die Rückkehr in ihre frühere Heimat ermöglichen. Etliche palästinensische Organisationen haben diese Kampagne unterzeichnet. Die Stadt hatte reagiert, weil sie auf der Internetseite des Pako Material zur BDS-Kampagne gefunden hatte, das von Kritikern als antisemitisch oder antizionistisch kritisiert wird.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Der Palästina-Konflikt reicht bis nach Stuttgart

Die Rechtsauffassung des VG ist, dass es irrelevant sei, wie die BDS-Kampagne einzuordnen sei. Denn auch antisemitische und antiisraelische Äußerungen schütze die Meinungsfreiheit, auf die sich der Verein als Kläger berufen habe. Für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit reiche ein „Für-richtig-Halten“ nicht aus. Sprich, das Pako kann diese Meinung kundtun. Bei Aufstachelung zu unfriedlichen Handlungen und Hass-Schüren gegen Personengruppe sei ein Eingriff zu rechtfertigen.

Ein Sprecher der Stadt teilt mit, die Stadt könne die Entscheidung nicht kommentieren, da noch keine ausführliche Begründung vorliege. „In diesem Zusammenhang weist die Landeshauptstadt darauf hin, dass sie die Meinungsfreiheit achtet, zugleich auch jede Diskriminierung des Staates Israel, seiner Einwohner und Einrichtungen verurteilt. Dies umfasst auch die sich gegen den Staat Israel richtenden Kampagnen und Boykottaufrufe“, fügt der Sprecher hinzu. Auf den Veranstaltungskalender, um den sich der Streit dreht, griffen in den zurückliegenden Wochen zwischen 400 und 1670 Nutzer zu.