Ein muslimischer Foto: dpa

Ein Prediger der Bilal-Moschee in Heilbronn bestreitet, einen bewaffneten Angriffskrieg und eine islamische Sexsklaverei zu propagieren. Er will, dass der Landesverfassungsschutz einen Artikel über ihn widerruft. Das Verwaltungsgericht Stuttgart muss entscheiden.

Stuttgart/Heilbronn - Der Imam Neil R., der seit acht Jahren in der Bilal-Moschee in Heilbronn predigt, propagiere den „bewaffneten Angriffskrieg“ und eine als „islamisch verstandene Sexsklaverei“ – so steht es in einem Artikel des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013. Der Artikel beruhe auf den Ergebnissen einer längeren Analyse von Aussagen, die der islamische Prediger in seinen im Internet abrufbaren Vorträgen gemacht habe, sagen die Verfassungsschützer. Der Imam bestreitet die Vorwürfe. Er will, dass der Artikel nicht mehr verbreitet wird und er fordert einen öffentlichen Widerruf. Weil der Verfassungsschutz dies ablehnt, klagt der Imam vor dem Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart.

Verfassungsschutz: „Sprache des Rassismus"

Die von den Verfassungsschützern aufgeführten Korankommentare verbreite Imam Neil R. per Internet in einer Online-Koranschule, heißt es. Dort seien zumeist salafistische Positionen des saudi-arabischen Staatsislams zu finden. Dies sei verfassungswidrig, weil der Prediger in Korankommentaren historische Aspekte in die Neuzeit transportiere. So sollten Muslime gegen als Ungläubige diffamierte Nichtmuslime kämpfen, die sich nicht militärisch unterwerfen und ihnen keine demütigende Kopfsteuer zahlten. „Die Wortwahl des islamischen Aktivisten ist hierbei die Sprache des Rassismus“, sagen der Verfassungsschutz.

„Ich wehre mich dagegen, als Rassist bezeichnet zu werden“, sagt der klagende Imam. Er betreibe keine Online-Koranschule, er gebe nur klassische Koraninterpretationen in deutscher Sprache wider. Er informiere über historische Quellen. „Ich erkläre nur, was in der heiligen Schrift steht“, so der Prediger. Er mache sich die dortigen Aussagen nicht zu eigen.

Frauen als Freiwild?

Ein Zitat aus einem von dem in Deutschland geborenen Prediger verbreiteten Kommentar lautet: „Im Islam ist es so, wenn ein Nichtmuslim sich weigert, den Islam anzunehmen und sich weigert, Kopfsteuer zu zahlen, dann hat er es nicht besser verdient, als dass er versklavt wird und schlimmer behandelt wird als ein Tier.“ Neil R., so der Verfassungsschutz, vermittele zudem das Bild, dass Muslime Eigentumsrechte an weiblichen Kriegsgefangenen erlangen können. Aus seiner Perspektive seien erbeutete Frauen Freiwild und somit Sexsklavinnen. Der Imam negiere die Tatsache, dass Muslime und Nichtmuslime gleichberechtigt zusammenleben könnten. Er lege eine menschenverachtende, persönliche Abneigung gegen Nichtmuslime an den Tag.

Anwalt des Imam spricht von „Schmähkritik“

Hans-Eberhard Schultz, der Anwalt des Imam, argumentiert scharf. Er wirft dem Verfassungsschutz Propaganda und eine „groteske Verdrehung“ vor. Sein Mandant betreibe keine Online-Koranschule, er stelle lediglich Koraninterpretationen per Audiodateien ins Internet. Und der Prediger stelle klar, dass die Inhalte nicht für die Gegenwart Gültigkeit hätten. „Der Artikel des Verfassungsschutzes stellt eine unheilige Inquisition dar“, so der Anwalt. Sein Mandant sei Opfer einer Schmähkritik seitens des Landes Baden-Württemberg, er sei in seinem Grundrecht auf Religionsausübung und in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Artikel dürfe nicht mehr verbreitet werden, der Verfassungsschutz müsse seine Aussagen öffentlich widerrufen. Die Verfassungsschützer beantragen, die Klage abzuweisen. Die Entscheidung der 4. Kammer des VG wird für Freitag erwartet.