Polizeieinsatz in der Hirschstraße am 17. April 2021. Foto: Lichtgut/Ferdinando Iannone

Die Stuttgarter Polizei wollte im April 2021 ein Demonstrationsverbot gegen Gegner der Coronapolitik im Stadtzentrum durchsetzen. Drei Jahre später sieht das Verwaltungsgericht ein rechtswidriges Vorgehen.

Drei Jahre nach einem Polizeieinsatz gegen Gegner der Corona-Maßnahmen in der Innenstadt hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht einzelne Maßnahmen der Polizei als rechtswidrig verurteilt und zwei Klagen teilweise stattgegeben. Die Beamten hatten am 17. April 2021 im Bereich Hirschstraße/Breite Straße Hunderte Teilnehmer abgefangen, um ein Corona-Demoverbot der Stadtverwaltung durchzusetzen, das damals für diesen Tag von Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof bestätigt worden war. Die Beamten hatten in einem mehrstündigen Einsatz die Personalien festgestellt, Platzverweise ausgesprochen und Anzeigen wegen Masken- und Abstandsverstößen gefertigt.