Die Tierrechtsorganisation Peta steht hinter vielen Anti-Fleisch-Demonstrationen. Foto: privat

Die Stadt Rheinfelden scheitert mit ihrem Versuch, eine Mahnwache „Fleisch ist Mord“ zu verhindern. Örtliche Landwirte veranstalten daraufhin eine Gegendemonstration.

Das Verwaltungsgericht in Freiburg hat ein kurzfristig erlassenes Verbot einer Demonstration vor einer Metzgerei in einem Teilort von Rheinfelden (Kreis Lörrach) wieder gekippt. Daraufhin hielten 13 Personen am Freitagvormittag unter dem Motto „Fleisch ist Mord“ eine dreistündige Mahnwache ab. Nach den Angaben der Polizei versammelten sich gleichzeitig auch zehn bis 15 Gegendemonstranten, die sich aus den Reihen örtlicher Landwirte rekrutierten. Alles sei friedlich geblieben, sagte ein Polizeisprecher.

Die Stadt hatte die Mahnwache an einen anderen Ort verlegen wollen. Das Gericht wies dies zurück. Die klagenden Organisatoren der Mahnwache müssten sich nicht auf einen Alternativstandort einlassen. Die Wahl des Versammlungsortes sei durch die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit geschützt. Die angebotenen Orte böten zwar mehr Platz für die Versammlungsteilnehmer, wiesen aber keinen direkten Bezug zum Versammlungsthema auf (Az. 7 K 844/23).

„Dass für Wurst geschlachtet wird, ist allgemein bekannt“

Die Stadt Rheinfelden hätte nur dann auf den Versammlungsort Einfluss nehmen dürfen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet gewesen wäre. Dies sei aber aller Voraussicht nach nicht zu befürchten, erklärten die Richter. Die Mahnwache sollte laut Anmeldung auf dem Gehweg stattfinden. Notfalls könne die Stadt beispielsweise anordnen, dass Autos nur im Schritttempo vorbeifahren dürften.

Auch die Rechte des Inhabers der Metzgerei seien durch die Versammlung nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, erklärten die Richter. Sie solle nur drei Stunden dauern und auf der gegenüberliegenden Straßenseite stattfinden, sodass die Kunden ungehindert die Metzgerei erreichen könnten. Der Metzger werde auch nicht dadurch in ungebührlicher Weise herabgesetzt, dass die Versammlung auf die Tötung von Tieren aufmerksam machen wolle. Dass für die Fleisch- und Wurstproduktion geschlachtet werden müsse, sei offensichtlich und allgemein bekannt, „insbesondere den Kunden einer Metzgerei“, so das Gericht.

Verstoß gegen das Versammlungsgesetz?

„Fleisch ist Mord“ ist ein Slogan der für ihr radikalen Proteste bekannten Tierrechtsorganisation Peta. Ob sie hinter der Mahnwache steckt, ist nicht klar. Die Polizei sprach von Teilnehmern aus dem Ort und von außerhalb.

Die Gegendemonstranten wiesen auf ihren Plakaten darauf hin, wie wichtig eine örtliche Metzgerei für die ansässigen Höfe sei. Zudem seien die Transportwege hier kurz, was dem Tierwohl diene. Die Teilnehmer blieben für ihre Gegenversammlung dabei auf einem Privatgelände. Gleichwohl werde nun geprüft, ob ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorliege, sagte der Sprecher der Polizei. Die Landwirte hatten ihre Kundgebung zuvor nicht angemeldet.