In der Nacht zum 1. Oktober waren unter massiven Protesten im Stuttgarter Schlossgarten 25 Bäume gefällt worden. Foto: dpa

Gericht hätte Eilantrag "höchstwahrscheinlich" stattgegeben, hätte es alle Informationen gehabt.

Stuttgart - Die umstrittenen Baumfällarbeiten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 sind nur erfolgt, weil die Bahn dem Verwaltungsgericht Stuttgart eine wichtige Unterlage vorenthalten hat. Sonst hätten die Richter einem Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Rodung stattgegeben, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Bei dem fehlenden Papier handelt es sich um ein Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Danach hätte das Roden bis zur Vorlage von Artenschutz-Plänen für den im Schlossgarten lebenden seltenen Juchtenkäfer aufgeschoben werden müssen.

Das Gericht rügte die Bahn, weil sie das Gericht auf die Existenz des offensichtlich für das Eilverfahren relevanten Schreibens nicht hingewiesen habe; dabei habe das EBA sie schon in mehreren Schreiben "unmissverständlich" aufgefordert, vor der Rodung weitere Untersuchungen zu dem im Schlossgarten lebenden Juchtenkäfer vorzulegen.

Bahn muss Kosten des Verfahrens tragen

Die Deutsche Bahn als Projektbetreiberin muss die Kosten des Verfahrens tragen.

In der Nacht zum 1. Oktober waren im Schlossgarten 25 Bäume für das umstrittene Projekt "Stuttgart 21" gefällt worden. Vorangegangen war ein Polizeieinsatz zur Einrichtung der Baustelle, Tausende Demonstranten hatten versucht, die Baumfällarbeiten zu verhindern.

Bei dem Einsatz wurden über hundert Menschen verletzt. Das Eisenbahnbundesamt hatte vor Beginn der Baumfällarbeiten in einem Schreiben an die DB Projektbau naturschutzrechtliche Bedenken erhoben.