Grausame Tat: Ein Mann hat einen Hund mit einer Leine erhängt (Symbolfoto). Foto: dpa

Er erhängte seinen Hund am Baum – und ließ das leidende Tiere im Todeskampf zurück. Jetzt ist das brutale Herrchen in Hessen verurteilt worden.

Wetzlar/Schöffengrund - Wegen eines getöteten Hundes ist ein 28-Jähriger in Hessen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Das Amtsgericht Wetzlar habe es als erwiesen angesehen, dass der Mann im vergangenen Jahr seinen Hund mit einer Leine erhängt habe, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann 3000 Euro an eine Stiftung des Naturschutzbundes Nabu zahlen. Verurteilt wurde der 28-Jährige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, das das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund verbietet. Zuvor hatte die „Hessenschau“ darüber berichtet.

Am Baum im Todeskampf

Der Hund war Anfang 2017 in einem Wald bei Schöffengrund getötet worden. Laut Ermittlern ließ der Täter das leidende Tier an einem Baum im Todeskampf zurück. Ein Spaziergänger fand den erhängten Hund und rief die Polizei. Die Ermittlungen führten zu seinem Herrchen - der Mann gestand. Damals gab der Mann an, in einer Kurzschlussreaktion gehandelt zu haben. Er habe seine private und berufliche Situation als sehr belastend empfunden. Auch vor Gericht habe der Mann die Tat zugegeben, sagte die Gerichtssprecherin. Ob der 28-Jährige das Urteil akzeptiere, sei noch unklar.