Der 29-jährige Verurteilte hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Foto: dpa/Martin Oversohl

Ein 29-Jähriger, der mit seinem Auto auf einen Widersacher zugefahren ist und wegen versuchten Mordes verurteilt wurde, legt Revision ein. Wann darüber entschieden wird, ist unklar.

Das Urteil des Stuttgarter Landgerichts gegen einen 29-Jährigen, der wegen der Auto-Attacke auf einem Supermarktparkplatz in Neckartenzlingen im Februar angeklagt worden war, ist nicht rechtskräftig. Die erste große Strafkammer hatte den jungen Mann wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Nach Angaben von Timur Lutfullin von der Pressestelle des Landgerichts Stuttgart hat der Verurteilte Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Freiheitsentzug gefordert hatte, hatte das Urteil dagegen akzeptiert. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer die Höhe des Strafmaßes in das Ermessen des Gerichts gestellt.

 

Eine Aussage zum zeitlichen Ablauf und der Dauer der Prüfung der Revision ist laut Lutfullin nicht möglich. Derzeit laufe noch die Frist für die schriftliche Urteilsbegründung. „Danach werden diese an die Verteidigung zugestellt. Sie hat dann einen Monat Zeit, um die Revision zu begründen.“ Die Revision, das Urteil und die Akten würden dem Bundesgerichtshof vorgelegt, der letztendlich darüber entscheide.

Über eine Auseinandersetzung zwischen Freuden des 22-Jährigen und Freunden des 29-Jährigen waren die beiden Männer selbst miteinander in einen Streit geraten, der mit Beleidigungen, Angriffen, Handgreiflichkeiten und Drohungen ausgetragen wurde. Der eigentliche Grund für die Auseinandersetzung konnte laut dem Gericht nicht mehr ermittelt werden. Am 7. Februar eskalierte die Situation: Laut Urteil fuhr der 29-Jährige mit seinem Auto auf einem Supermarktparkplatz in Neckartenzlingen gezielt auf seinen Widersacher zu. Dieser konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite retten und ergriff die Flucht. Laut dem Gericht stieg der 29-Jährige daraufhin aus dem Auto und rannte mit einer Softair-Pistole hinter dem 22-Jährigen her. Schließlich ließ er von ihm ab. Die Tötungsabsicht ist nach Ansicht des Gerichts klar erkennbar gewesen.

Der Prozess vor dem Landgericht hatte Anfang August begonnen, das Urteil war Mitte September gesprochen worden.