Der Fall von Silvio S. muss noch einmal vor Gericht verhandelt werden. (Archivfoto) Foto: dpa-Zentralbild

Das Landgericht Potsdam muss erneut über die Sicherungsverwahrung für den Kindermörder Silvio S. verhandeln. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil teilweise aufgehoben.

Leipzig - Das Landgericht Potsdam muss erneut über eine mögliche Sicherungsverwahrung für den Kindermörder Silvio S. verhandeln. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am Mittwoch das Urteil gegen den Mörder von Elias und Mohamed teilweise auf und gab damit der Revision der Staatsanwaltschaft statt.

Die Verurteilung von Silvio S. zu einer lebenslangen Haftstrafe hatte der BGH bereits im April bestätigt. Das Potsdamer Landgericht hatte den Mörder der beiden kleinen Jungen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, jedoch auf die Anordnung der Sicherungsverwahrung für S. nach Verbüßung der Haftstrafe verzichtet. Dagegen richtete sich die Revision der Staatsanwaltschaft.

Gesamtabwägung des Landgerichts unzureichend

Nach Ansicht des BGH ist bei der Anordnung einer Sicherungsverwahrung nicht maßgeblich, dass es einen konkreten Zusammenhang zwischen einer beim Angeklagten festgestellten Persönlichkeitsstörung und den von ihm begangenen Straftaten gibt. Dies aber habe das Landgericht bei seiner Entscheidung zu Unrecht vorausgesetzt. Nach Gesetzeslage komme es beim Merkmal des Hangs zur Begehung erheblicher Straftaten nicht auf die Ursache an. Diese Merkmal ist eine Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung. Weiter bemängelte der BGH-Senat, dass die Gesamtabwägung des Landgerichts unzureichend war.

Nicht berücksichtigt wurde einer Sprecherin zufolge unter anderem, dass die beiden Taten kurz hintereinander begangen wurden, dass S. sie detailliert geplant habe und dass er emphatielos vorgegangen sei. Diese Tatumstände seien zu kurz gekommen. Der BGH verwies darauf, dass einem zu Freiheitsstrafe Verurteilten bei zusätzlicher Anordnung der Sicherungsverwahrung bereits im Strafvollzug besondere Betreuung gewährt werde. Dies wolle der Gesetzgeber auch zu lebenslanger Haft Verurteilten, bei denen ein Hang zur Begehung erheblicher Straftaten festgestellt ist, nicht vorenthalten.

Zwei Jungen missbraucht und getötet

Der heute 34-jährige Silvio S. hatte im Oktober 2015 den vierjährigen Mohamed, Kind einer bosnischen Asylbewerberin, vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales entführt, missbraucht und getötet. Bereits drei Monate zuvor hatte er den sechsjährigen Elias in Potsdam vergewaltigt und erstickt. Die Taten sorgten bundesweit für Entsetzen.