Ein 63-jähriger Zahnarzt wird wegen Präsidentenbeleidigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Istanbul - Ein kurzer Golfkurs am warmen Mittelmeer sollte es werden für Kristian B., einen 63-jährigen Zahnarzt aus Wuppertal. Für den Kurztrip im November suchte er sich das südtürkische Antalya aus, wo auch um diese Jahreszeit noch häufig die Sonne scheint und die Temperaturen angenehm sind. Doch der Abstecher an die türkische Südküste wurde zum Albtraum: Kristian B. kam gleich nach der Landung in Antalya ins Gefängnis und wurde erst am Dienstag – mehr als einen Monat nach seiner Ankunft – wieder freigelassen. Nach türkischen Maßstäben kam der 63-Jährige dennoch glimpflich davon: Die Staatsanwaltschaft wollte ihn für vier Jahre hinter Gitter bringen.
B. saß vom 4. November bis zum Dienstag in Untersuchungshaft, weil er Präsident Recep Tayyip Erdogan und die Muslime beleidigt haben soll. Ein Gericht in Antalya verurteilte den 63-Jährigen am Dienstag wegen Präsidentenbeleidigung und Volksverhetzung zu 16 Monaten und 20 Tagen Haft, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus.
Der Deutsche will so schnell wie möglich nach Hause fliegen
„Er will mit dem ersten Flugzeug nach Deutschland zurückkehren“, sagte B.‘s Anwalt Ahmet Ünal Ersoy unserer Zeitung. Zunächst musste Kristian B. ins Gefängnis zurück, um die Entlassungsformalitäten zu erledigen. Am Nachmittag wartete er dann auf die Ergebnisse eines Corona-Tests, der in der Türkei vor Flügen nach Deutschland erforderlich ist. Eine Rückreise am Dienstag werde deshalb schwierig, sagte Anwalt Ersoy. Auf jeden Fall will der Deutsche so schnell wie möglich nach Hause fliegen.
Als B. am 4. November aus Düsseldorf kommend in Antalya landete, kam er nicht über die Ankunftshalle hinaus. Laut Anwalt Ersoy forderte der herzkranke Arzt nach der Ankunft – auch aus Sorge vor einer Corona-Ansteckung – eine neben ihm stehende Frau am Gepäckband auf, mehr Abstand zu halten, und geriet mit ihr in Streit. Später habe die Frau die Flughafenpolizei alarmiert. Die Beamten hätten B. mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe die Frau, das „Türkentum“ und Erdogan beleidigt. Ein Haftrichter ordnete einen Tag später Untersuchungshaft an.
Nach türkischen Angaben soll B. die Türkei als „Scheiß-Land“ beschimpft haben. Zudem habe er gesagt: „Alle Muslime sind Mörder. Ihr seid alle Mörder.“ Auch habe er die türkische Polizei sowie Erdogan beleidigt. B. wies dies am Dienstag vor Gericht zurück. Er habe vor dem Gepäckband die Umstehenden um die Einhaltung des Mindestabstands gebeten, weil er als 63-Jähriger zur Corona-Risikogruppe gehöre, sagt der deutsche Arzt. Er habe weder ein Problem mit Muslimen noch mit der Türkei. Dagegen sagten mehrere Zeugen laut der türkischen Nachrichtenagentur DHA vor Gericht, der deutsche Zahnarzt habe Muslime und Erdogan beleidigt.
Das Urteil lautet: Präsidentenbeleidigung und Volksverhetzung
Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Verurteilung wegen Präsidentenbeleidigung, worauf bis zu vier Jahre Haft stehen, sowie wegen Volksverhetzung. Das Gericht folgte der Strafforderung teilweise und wertete den Vorwurf der Beleidigung Erdogans als besonders schwer: Die Richter verurteilten den Angeklagten zu elf Monaten und 20 Tagen Haft wegen Präsidentenbeleidigung und zu weiteren fünf Monaten Gefängnis wegen Volksverhetzung. Anwalt Ersoy sagte nach der Verhandlung, die sofortige Freilassung seines Mandanten nach dem Bewährungsurteil zeige, dass es besser gewesen wäre, Kristian B. nicht in Untersuchungshaft zu stecken. Er hoffe sehr, dass der deutsche Arzt das Erlebnis schnell vergessen und bald wieder in die Türkei kommen werde. B. selbst äußerte sich nicht.
Die Freilassung des Arztes am ersten Prozesstag verhinderte, dass der Fall B. zu einer neuen Belastung für die politischen Beziehungen zwischen Ankara und Berlin wird. In den vergangenen Jahren hatte die türkische Justiz unter anderem den deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel, die deutsche Journalistin Mesale Tolu und den Berliner Menschenrechtler Peter Steudtner monatelang inhaftiert, bevor sie nach politischem Druck aus Berlin freigelassen wurden. Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für die Türkei warnen, Deutsche in der Türkei würden „willkürlich festgenommen“. Dazu genügten oft Äußerungen, die in Deutschland von der Meinungsfreiheit geschützt seien.