Viele Bootsflüchtlinge kommen in Griechenland und Italien an (Archivbild). Foto: EPA

Die meisten Bootsflüchtlinge in Europa kommen in Griechenland und Italien an. Andere Staaten sollen diese Länder nach einem EU-Beschluss entlasten - doch manche weigern sich. Nun handelt die EU-Kommission.

Straßburg - Wegen mangelnder Teilnahme an der Umverteilung von Flüchtlingen geht die EU-Kommission gegen Ungarn, Polen und Tschechien vor. Die Behörde habe beschlossen, so genannte Vertragsverletzungsverfahren zu eröffnen, sagte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos am Dienstag in Straßburg. Diese können nach einem längeren Verfahren in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und in Geldstrafen münden. Die Entscheidung sei gefallen und werde am Mittwoch im Detail veröffentlicht, sagte Avramopoulos.

Die EU-Staaten hatten im September 2015 gegen den Widerstand der Slowakei, Ungarns, Tschechiens und Rumäniens die Umverteilung von bis zu 120 000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland beschlossen. Dies sollte die beiden Hauptankunftsländer für Bootsflüchtlinge entlasten. „Wir können und wollen die Mitgliedsstaaten an den Außengrenzen nicht allein lassen“, versprach Avramopoulos. Er hoffe, dass die drei Regierungen ihre Entscheidungen noch überdenken würden..

Bei der Aufnahme der Flüchtlinge hätten die Staaten keine Wahl, sagte Avramopoulos „Es ist eine rechtliche Entscheidung, mit rechtlichen Verpflichtungen, auf die man sich gemeinsam geeinigt hat.“

Ungarn und die Slowakei haben dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklagt, ein Urteil wird im Herbst erwartet. Er sei „zuversichtlich“, dass Brüssel in dem Fall Recht bekomme, sagte Avramopoulos.

Umverteilung lange nur schleppend vorangekommen

Tschechien machte noch vor der offiziellen Bekanntgabe deutlich, dass es künftig keine Flüchtlinge auf Grundlage des EU-Beschlusses aufnehmen will, wie Regierungschef Bohuslav Sobotka am Dienstag der Nachrichtenagentur CTK sagte.

Polen kritisierte das Vorgehen der EU-Kommission. „Die Entscheidung der Europäischen Kommission kann uns von der Ausarbeitung des notwendigen politischen Kompromisses bei der Flüchtlingspolitik entfernen“, sagte Polens Vize-Außenminister Konrad Szymanski nach Angaben der Agentur PAP. Die Maßnahmen drohten die Teilung innerhalb der EU zu vertiefen. Ihren Widerstand gegen eine Umverteilung begründet Polens Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) mit Sicherheitsbedenken.

Die EU-Kommission handelt mit der Einleitung der Verfahren nun noch vor Ablauf der Zwei-Jahres-Pflicht im September, die die Staaten sich selbst für die Umverteilung gesetzt hatten. Der Europarechtler Daniel Thym von der Universität Konstanz hält dieses Vorgehen für rechtlich begründbar. „Die Mitgliedsstaaten haben die Pflicht, aktive Anstrengungen zu unternehmen, dass die europäischen Vorgaben auch eingehalten werden“, erklärte er auf dpa-Anfrage.

Nachdem die Umverteilung innerhalb Europas lange nur äußerst schleppend vorankam, zeigte sich Avramopoulos nun zufrieden mit dem Tempo, das im laufenden Jahr deutlich angezogen habe. Mittlerweile seien 20 869 Migranten aus Italien und Griechenland von anderen europäischen Staaten aufgenommen worden. Es sei immer noch möglich bis September alle noch in Frage kommenden Migranten umzuverteilen, so Avramopoulos. Das sind laut EU-Kommission etwa 13 000 Personen, wobei in Italien eine unbekannte Zahl noch nicht registrierter Flüchtlinge hinzukommt.