Im Prozess gegen einen 48-Jährigen wegen versuchten Totschlags am Bahnhof in Renningen verfolgt die Staatsanwaltschaft eine klare Linie. Anfang Dezember soll ein Urteil kommen.
Eine Haftstrafe von fünf Jahren hat Staatsanwalt Sven Reiss in seinem Abschlussplädoyer im Prozess um versuchten Totschlag gegen einen 48-Jährigen am Landgericht Stuttgart gefordert. Er sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Mai dieses Jahres am Bahnhof in Renningen auf den neuen Freund seiner Ex-Frau getroffen war – und ihn nach einem kurzen verbalen Streit mit acht Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat. Zuvor hätten die beiden Männer in Chats Kontakt gehabt und sich hier gegenseitig beleidigt.
Der Angreifer erlitt einen Nasenbeinbruch und Prellungen
Das Opfer habe sich mit Schlägen ins Gesicht zu verteidigen versucht, der Angeklagte habe dabei einen Nasenbeinbruch und Prellungen im Gesicht erlitten. Als sich das Opfer mit letzter Kraft befreien konnte, habe der Angeklagte, der zuletzt in Böblingen und Schönaich gewohnt habe, das Messer in einem Mülleimer entsorgt und sei Richtung Freibad geflohen. Dem Verletzten hätten Bauarbeiter und andere Bahnreisende geholfen, er sei in einem Stuttgarter Krankenhaus versorgt worden.
Aussagen „passgenau auf die feststehenden Fakten in der Akte“
Der Staatsanwalt hielt die Schilderungen des Opfers, die denen des Angeklagten „diametral zuwiderliefen“, für glaubhaft. „Er hat kongruent und ohne Belastungseifer ausgesagt“, sagte Reiss. Dass er sich an Details wie eine schwarze Klinge des Messers erinnere, spreche für „einen echten Erlebnisbezug“. Der Angeklagte habe hingegen von Anfang an „seinen Tatbeitrag heruntergespielt und sich widersprochen“. Dessen Aussage wirke zudem „passgenau auf die feststehenden Fakten in der Akte“ abgestimmt. Unter anderem hatte der 48-Jährige über seinen Verteidiger erklären lassen, der Kontrahent habe ihn bei ihrem Treffen „sofort am Schlafittchen gepackt“ und geschlagen, sodass er es mit der Angst zu tun bekommen habe. Erst dann habe er das Messer gezückt.
Die Tat sei im öffentlichen Raum passiert, Zeugen seien auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden. Für den Angeklagten spreche jedoch, dass die Tat „weit von ihrer Vollendung“ entfernt gewesen sei, da das Opfer noch fit genug war, um fliehen zu können. Auch sein Teilgeständnis und die eigenen Verletzungen seien zu seinen Gunsten ins Feld zu führen.
Gegen ihn spreche jedoch, dass die Tat potenziell lebensgefährlich war und der Angeklagte wegen eines Gewaltdelikts vorbestraft ist. Sollte die 19. Strafkammer den versuchten Totschlag als nicht erwiesen ansehen, plädierte Reiss hilfsweise auf eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.
Diente das Messer nur dazu, Obst schneiden zu können?
Verteidiger Werner Haimayer hält eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung für ausreichend. Der Angeklagte bedauere die Tat und übernehme die Verantwortung. Er habe jedoch keinen Tötungsvorsatz gehabt, das Aufeinandertreffen am Renninger Bahnhof sei zufällig gewesen. Der 48-Jährige sei auf dem Weg zu seiner Apotheke in Leonberg gewesen, um medizinisch verordnete Cannabinoide abzuholen. Diese benötige er, da er seit einer Schießerei zehn Jahre zuvor Schrotkugeln im Kopf habe und unter Panikattacken und Schwindelanfällen leide.
Cannabinoide sollten „zusammen mit Obst“ eingenommen werden
Das Messer habe er nur dabei gehabt, weil ihm sein Arzt empfohlen habe, die Cannabinoide zusammen mit Obst einzunehmen – damit er es gegebenenfalls schälen kann. Der Geschädigte habe „vital gewirkt“, als er sich nach der Auseinandersetzung befreit habe. Zudem habe er das Angebot auf Schmerzensgeld abgelehnt.
Das Urteil will die 19. Große Strafkammer am 4. Dezember verkünden.