Ein 41-Jähriger hat versucht, die Mercedes-Benz-Bank zu erpressen Foto: dpa

Das Landgericht hat einen 41-jährigen Informatiker zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann versucht hat, die Mercedes-Benz-Bank zu erpressen.

Stuttgart - Die 16. Strafkammer des Landgerichts hat einen 41-jährigen Informatiker am Montag wegen versuchter Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Es blieb damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten fünf Jahren.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte an die Mercedes-Benz Bank herangetreten war, „um die Geldschleusen zu öffnen“ und sich mit dem erpressten Betrag lebenslang abzusichern. Das sei klar aus Briefen und E-Mails hervorgegangen, die der Mann der Bank habe zukommen lassen. Er hatte früher als externer Mitarbeiter für die Bank gearbeitet und kurz vor seinem Ausscheiden vier Millionen Kundendaten entwendet. Mit diesen Daten hatte er bereits zwei Mal versucht, die Bank zu erpressen – beide Male wurde er dafür verurteilt.

Beim aktuellen Versuch wollte der gebürtige Sachse laut eigener Aussage lediglich ein Geschäft abschließen. Aus seiner Erpresser-Story habe er einen Bucherfolg machen wollen. Mindestens so erfolgreich wie „Das Parfüm“ von Patrick Süskind werde das Buch sein, hatte er behauptet. An die Bank sei er herangetreten, um ihr für 29 Millionen Euro die Rechte an seinem künftigen Bestseller anzubieten. Andernfalls würde er das Buch samt Kundendaten veröffentlichen.

Informatiker hatte „Drohkulisse aufgebaut“

Also nur ein normales Geschäft? Nein, sagen Staatsanwalt und Richter. Nur vordergründig sei es ihm um ein mögliches Buch gegangen. In Wahrheit, so der Staatsanwalt, habe er auch bei diesem Versuch eine Drohkulisse aufgebaut. Er werde sensible Daten veröffentlichen und einen Skandal heraufbeschwören, sollte die Bank das Geld nicht überweisen. Doch auch diesmal ließ sich die Bank sich nicht erpressen, und der 41-jährige landete erneut in Untersuchungshaft.

Warum er es nach zwei missglückten Versuchen ein drittes Mal darauf anlegte? Ein Grund, so der Vorsitzende Richter, könnte in seiner Persönlichkeit liegen. Ein Gutachten attestiert dem Informatiker unter anderem eine bipolare Persönlichkeitsstörung, bei der man zwischen manischen Hochphasen und depressiven Schüben schwankt. Die Erpressung könnte er in einer manischen Phase begangen haben. Trotz dieser strafmildernden Umstände habe der Mann genau gewusst, was er tat – davon zeigte sich der Richter überzeugt. Gegen den Angeklagten sprachen der hohe Beutebetrag, eine erhebliche Rückfallgefahr sowie die Tatsache, dass er aus den beiden vorhergehenden Verurteilungen scheinbar nichts gelernt habe.