Der kleine Test zu Unterrichtsbeginn ist kein Grund, der Schule fernzubleiben. Foto: dpa/Friso Gentsch

Dass sie ihre Kinder wegen der Coronamaßnahmen nicht in die Schule geschickt haben, wird für einige Eltern jetzt teuer. Ein Gericht hat ihre Einsprüche gegen entsprechende Zwangsgelder jetzt abgelehnt.

Das Freiburger Verwaltungsgericht hat in sechs Eilverfahren Zwangsgeldandrohungen gegen Eltern für rechtens erklärt, die über Monate ihre Kinder nicht in die Schule geschickt haben. In zwei Fällen waren die Zwangsgelder von 1000 Euro je Kind vom Regierungspräsidium Freiburg auch bereits festgesetzt und neue Zwangsgelder in doppelter Höhe angedroht worden. Auch dies bestätigte das Gericht (Az. 2 K 851/22, 2 K 853/22, 2 K 869/22, 2 K 870/22 2 K 1027/22 und 2 K 1029/22).

Die Behörde hatte im Februar und März entsprechende Bescheide versandt, nachdem die Kinder seit Schuljahresbeginn wegen der Test- und Maskenpflicht nicht mehr den Unterricht besucht hatten. Diese Bescheide seien vom Schulgesetz gedeckt, erklärte das Gericht. Heimunterricht genüge nicht, um die Schulpflicht zu erfüllen. Dies gelte auch dann, wenn der Unterricht außerhalb der Schule durch ausgebildete Eltern oder einen Hauslehrer erfolge. Mehrfach waren die Behörden im vergangenen Jahr gegen nicht anerkannte und damit illegale Schulen vorgegangen.

Eltern finden angeblich keine neue Schule

Auch die Argumentation eines Elternpaares, es habe nach der Kündigung ihres Privatschulvertrags – wohl mit einer Waldorfschule – keine neue Schule mit dem gewünschten pädagogischen Konzept gefunden, wies das Gericht zurück.

Soweit sich die Eltern in den Verfahren darauf berufen hätten, ihren Kindern sei das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzs und das Testen nicht zumutbar gewesen, verwies das Gericht darauf, dass Masken- und Testpflicht voraussichtlich mit dem Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit vereinbar gewesen sei. Die Eltern hätten auch nicht glaubhaft gemacht, das es ihrem Kind aus individuellen Gründen nicht zumutbar gewesen sei, eine Maske zu tragen, erklärte ein Gerichtssprecher.

Flut an Klagen

Fünf der Urteile seien bereits rechtskräftig, erklärte das Gericht. Im sechsten Verfahren laufe die Zwei-Wochen-Frist noch, innerhalb derer die Beteiligten beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschwerde einlegen könnten. Insgesamt seien 20 Hauptsache- und noch ein gerade erst eingegangenes Eilverfahren bei dem Gericht wegen Verstößen gegen die Schulpflicht Klagen gegen Zwangsgeldverfahren anhängig.