So kompliziert, wie viele tun, sind die Regeln in der Corona-Verordnung nicht, meint StN-Autorin Annika Grah
Stuttgart - Mal ehrlich: Wer weiß schon, was im Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung Führerscheinbesitzern droht, wenn sie mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fahren und welche neuen Sanktionen dort im April für welche Parkplätze eingeführt wurden? Dennoch dürften die meisten einen Bußgeldbescheid akzeptieren, wenn er sie erreicht – auch wenn es nur für wenige Augenblicke rot war oder es nur ein paar Minuten auf dem falschen Parkplatz waren. Wenn es hingegen um das Thema Corona geht, schlagen die Wogen bei scheinbar übertriebenen Bußgeldern und Verstößen hoch, die doch angeblich überhaupt gar keine gewesen sein sollen.
Niemand muss alles wissen
Zugegeben: Die Corona-Verordnung des Landes ist um einiges jünger als die Straßenverkehrsordnung. Und ja: Die vielen Regeln zu Gaststätten, Friseurbesuchen oder Fitnessstudios sind auf den ersten Blick kompliziert. Drei Dutzend Verordnungen, wie der FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagt, müssen sich aber die wenigsten merken. Beim Friseur dürfte der Kunde ebenso auf die Regeln hingewiesen werden wie im Restaurant oder im Fitnessstudio. Im normalen Alltag müssen sich die Menschen vor allem eines einprägen: Mit wie vielen Menschen sie sich im öffentlichen oder privaten Raum treffen dürfen und wo sie Mund-und-Nasen-Schutz tragen sollen. Darüber hinaus gilt: 1,50 Meter Abstand.
Wer sich an der Stelle nicht mehr ganz sicher ist, dem steht es frei, sich genauer zu informieren. Denn eines ist sicher: Die Regeln werden sich im Zuge der Lockerungen, die viele herbeisehnen, weiter verändern. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt in Zeiten der Pandemie ebenso wie im Straßenverkehr.
annika.grah@stuttgarter-nachrichten.de