Wer sich nicht an die Corona-Vorgaben hält, muss mit einer Strafe rechnen. Wir haben in Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen nachgefragt, wie viel Geld dort bisher durch Regelsünder eingenommen worden ist.
Filder - Es ist knifflig für die Ordnungsbehörden, Corona-Verstöße zu ahnden. „Es sind keine trivialen Fälle“, sagt Jan-Stefan Blessing, der Leiter des Filderstädter Ordnungsamts. Teils mangele es noch an einer Rechtssprechung, die von der Behörde beanstandenden Vergehen müssten jeweils im Einzelfall geprüft werden, der Beschuldigte dürfe sich zunächst zum Vorwurf äußern. Heißt unter dem Strich: Es zieht sich, bis klar ist, ob wirklich ein Bußgeld fällig wird – oder eben nicht.
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Für das Jahr 2020 ist Filderstadt inzwischen gut sortiert, was die im Zusammenhang mit Corona verhängten Bußgelder betrifft; bis die endgültigen Zahlen für 2021 stehen, werde es wohl Sommer werden, sagt Jan-Stefan Blessing. In der Statistik seien laut Blessing insgesamt 112 Fälle für das Jahr 2020 erfasst, die Bußgelder belaufen sich in der Summe auf 10 270 Euro, so der Leiter des Ordnungsamts. Auf dem Konto der Stadt eingegangen sind davon bisher rund 9000 Euro, beim Rest sperrt sich der Sanktionierte mutmaßlich noch.
Das waren die meisten Verstöße
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat im Vergleich dazu eine deutlich höhere Summe kassiert: Laut dem Stadtsprecher Thomas Krämer gab es im Jahr 2020 insgesamt 210 Fälle mit Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. „Hierbei wurden 26 907,61 Euro eingenommen“, teilt Krämer mit. Anders als in Filderstadt gibt es in Leinfelden-Echterdingen bereits eine belastbare Statistik für 2021. Im zurückliegenden Jahr „hatten wir 275 Fälle und haben bisher 24 348,10 Euro eingenommen“, erklärt Krämer. Dieser Betrag könne sich aber noch erhöhen, weil es sich bisher nur um die Ist-Einnahmen handele.
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In Filderstadt geht mit 56 von 112 Fällen der Großteil der Corona-Verstöße, die mit einem Bußgeld belegt worden sind, darauf zurück, dass sich der Betroffene im Jahr 2020 nicht an das Aufenthalts- oder Ansammlungsverbot gehalten hat, sagt Blessing. Vor allem im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 seien die Regelungen ja recht streng gewesen, wann man sich draußen aufhalten und mit wie vielen Leuten man beieinander stehen durfte. Weitere 26 Fälle betrafen laut Blessing das Abstandsgebot, 19 Fälle hatten mit der Gastronomie zu tun, sei es, dass eine Kneipe unerlaubt geöffnet oder zu spät geschlossen hatte.
Corona-Verstöße zu ahnden, ist aufwendig
In Leinfelden-Echterdingen machen die Verstöße gegen die Ausgangssperre und den unerlaubten Aufenthalt außerhalb der Wohnung den größten Anteil aus: Für die Jahre 2020 und 2021 sind das insgesamt 194 Fälle. Weitere 131 Fälle stehen im Zusammenhang mit privaten Veranstaltungen, Ansammlungen oder dass die erlaubte Personenzahl überschritten worden ist. 113-mal wurde ferner gegen die Maskenpflicht verstoßen. 51 Fälle eines Einreiseverstoßes wurden zudem dokumentiert, was damit zu tun haben dürfte, dass sich der Flughafen und der Fernbusbahnhof auf der Gemarkung von Leinfelden-Echterdingen befinden. „In vielen Fällen liegen mehrere Verstöße gleichzeitig vor, zum Beispiel Ansammlung und Maskenverstoß“, erklärt Krämer. „Jedoch werden diese als Tateinheit in einem Fall zusammen geahndet. Die Zahl der Verstöße ist daher höher als die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren.“
Insgesamt bringen die Corona-Bußgelder einen höheren Aufwand für die städtischen Behörden mit sich, sagt Jan-Stefan Blessing vom Filderstädter Ordnungsamt. Im Vergleich zu Verkehrsverstößen etwa um ein Zehnfaches, schätzt er. Allerdings habe das Ordnungsamt durch die Corona-Sanktionen kein Personal aufstocken müssen, zeitweise hätten schlicht andere Aufgaben pausiert. Beispielsweise seien Parksünder teils ungestraft davon gekommen, weil sich der Gemeindevollzugsdienst stattdessen um die Corona-Regeln gekümmert habe, sagt Blessing. „Ich kann das Personal ja nur einmal einsetzen.“ Gerade bei Park-, Halte- und Geschwindigkeitsverstößen sei der Stadt Filderstadt durch Corona ein großes Defizit entstanden – eines, das durch die Corona-Bußgelder bei Weitem nicht kompensiert werden könne.