Immer öfter marschiert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei Betrieben auf – für die Gewerkschaften nicht oft genug. Foto: dpa

Die personell ausgebaute Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt immer mehr Mindestlohn-Vergehen fest – speziell im baden-württembergischen Gastgewerbe. Die Fachgewerkschaft NGG fordert daher, die Überprüfungsdichte weiter zu verstärken.

Stuttgart - Der Druck auf die Wirtschaft wächst, wenn auch nur langsam: Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 ist die Zahl der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften Arbeitgeber bundesweit um fast 23 Prozent auf 53 491 gestiegen. Dies entspricht aber nicht einmal zwei Prozent aller Betriebe. Gleichzeitig hat sich die Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen der Nichtgewährung des Mindestlohns auf 2740 verdreifacht. Dies hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion bekannt gegeben, die unserer Zeitung vorliegt.