Bundespolizeipräsident Dieter Romann (links) zusammen mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Mittwoch in Berlin. Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Die Bundespolizei hat bei den verschärften Kontrollen der deutschen Binnengrenzen seit dem 6. November 178 Menschen mit Wiedereinreisesperre entdeckt. Bundesinnenminister Seehofer nannte die Zahl „Besorgnis erregend“.

Berlin - Die Bundespolizei hat bei den verschärften Kontrollen und Fahndungsmaßnahmen an den Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland seit dem 6. November 178 Ausländer ermittelt, für die eine Wiedereinreisesperre gilt. Zudem konnten 249 nationale und internationale Haftbefehle vollstreckt werden, sagte Bundespolizeipräsident Dieter Romann auf einer Konferenz des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin.

Bilanz ist „Besorgnis erregend“

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nannte die Bilanz nach 27 Tagen „Besorgnis erregend“. Seehofer betonte, die strengeren Kontrollen seien ob der hohen Zahlen an Menschen mit einer Einreisesperre für Deutschland „unabdingbar“, zudem wolle er weiter an den verschärften Kontrollen festhalten bis ein „wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen“ gegeben sei. Zu den Kontrollen gehört auch die so genannte Schleierfahndung im inländischen Grenzgebiet, denn die „innere Sicherheit beginnt an der Grenze“. Der Innenminister fordert eine gemeinsame EU-Regelung zum Asylrecht, auf deren Grundlage schon an den europäischen Außengrenzen entschieden werden soll, ob Schutzbedürftige eine Chance auf ein erfolgreiches Asylverfahren haben. Nur dann sollen diese Menschen überhaupt einreisen dürfen.

Auch die dreijährige Höchststrafe für illegal nach Deutschland eingereiste Personen hält der Innenminister für nicht ausreichend, er sehe einen Änderungsbedarf „um die Verfolgung dieses Straftatbestandes in der Praxis erfolgreicher zu gestalten“.

Grenzen zu Österreich und Frankreich sind Schwerpunkte

Bundespolizeipräsident Dieter Romann sprach von 36 entdeckten illegalen Wiedereinreiseversuchen an der Grenze zu Österreich und 32 Versuchen an der Grenze zu Frankreich. An der Schweizer Grenze wurden neun Menschen mit einer Wiedereinreisesperre entdeckt. Mit seinem Erlass vom 6. November hatte Seehofer die Bundespolizei angewiesen, alle Personen mit einer Einreisesperre für Deutschland noch an der Grenze zurückzuweisen.

Fall Miri als Auslöser

Diese Anordnung lasse sich vor allem auf den Fall Ibrahim Miri zurückführen, so der Bundesinnenminister. Fälle wie dieser würden zum „Zerbröseln unserer Rechtsordnung“ führen. Der libanesische Staatsangehörige Miri war in Deutschland 19 Mal rechtskräftig verurteilt worden, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls und bandenmäßigen Drogenhandels. Im Juli wurde er abgeschoben. Ende Oktober tauchte er plötzlich in seiner alten Wirkungsstätte Bremen auf und stellte dort einen Asylantrag. Er wurde erneut festgenommen und rund einen Monat später wieder abgeschoben. Alleine die beiden Flüge im Rahmen der Abschiebung Miris kosteten laut Romann zusammen etwa 111 000 Euro. Die Kosten dafür trägt unter anderem das Bundesland Bremen.