Der Zusteller habe die Pflicht gehabt, an der rund um die Uhr besetzten Pforte nachzufragen. (Symbolbild) Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Für die verspätete Zustellung eines fristgebundenen Schreibens muss die Deutsche Post knapp 18 000 Euro Schadenersatz zahlen. Eine Frau aus Baynern hatte die Deutsche Post AG verklagt.

Köln - Die Deutsche Post muss für die verspätete Zustellung eines fristgebundenen Schreibens knapp 18 000 Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln nach Angaben vom Donnerstag entschieden. Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Bonner Landgerichts, das einer Klägerin den Schadenersatz zugesprochen hatte. (Az.: 3 U 225/19)

Die Frau aus Bayern wollte 2017 bei ihrem Arbeitgeber - einer Klinik - Ansprüche von mehr als 20 000 Euro für Urlaub geltend machen, den sie wegen Schwangerschaft und Elternzeit nicht hatte nehmen können. Dies musste sie bis zum 30. September 2017 schriftlich tun. Am Freitag, den 29. September, gab sie den Brief bei der Post auf und wählte die Versandmethode „Expresszustellung mit dem Zusatzservice Samstagszustellung“. Porto: 23,80 Euro.

Briefkasten der Klinik nicht beschriftet

Der Brief kam jedoch erst am 4. Oktober beim Arbeitgeber an - der daraufhin die Ansprüche der Frau zurückwies und nicht zahlte. Die Frau verklagte daraufhin die Deutsche Post AG.

Der OLG-Senat gab der Klägerin recht, da die Post ihren Teil des zwischen den Parteien geschlossenen Frachtvertrags nicht erfüllt habe. Die Argumentation der Post, wonach der Zusteller den Brief am 30. September nicht habe zustellen können, weil der Briefkasten der Klinik nicht beschriftet gewesen sei, ließen die Richter nicht gelten. Der Zusteller habe die Pflicht gehabt, an der rund um die Uhr besetzten Pforte nachzufragen.