Will auch bei Beamten sparen: Finanzministerin Edith Sitzmann Foto: dpa

Fast ein Drittel der Personalausgaben des Landes fließt in die Versorgung von Beamten im Ruhestand und von Hinterbliebenen. Die Landesregierung muss überlegen, wie sie die Ausgaben in den Griff bekommt.

Stuttgart - Für Personal hat die Landesregierung in diesem Jahr 17,3 Milliarden eingeplant, 2010 waren es 14,1 Milliarden. Dank der guten Konjunktur hat sich der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben seit 2010 zwar von 41 auf 36,3 Prozent verringert – er würde aber sofort wieder ansteigen, wenn es wirtschaftlich schwieriger wird. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) hat deshalb angekündigt, in diesem Bereich zu sparen. „Wir wollen den Landeshaushalt konsolidieren und die Schuldenbremse ab 2020 einhalten. Die Personalausgaben am gesamten Haushalt machen über ein Drittel aus. Deshalb können sie kaum außen vor bleiben.“

Personalausgaben steigen

Zu den Personalausgaben gehören die Gehälter für Beamte, Angestellte und Arbeiter im Landesdienst, die Versorgung von Beamten im Ruhestand und von Hinterbliebenen sowie die Beihilfe für Beamte und Versorgungsempfänger. Der Anteil der Versorgungsausgaben an den Personalausgaben hat sich von 14,4 Prozent im Jahr 1985 auf 30,3 Prozent im Jahr 2013 erhöht. Am 18. Januar beginnen wieder die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Die Abschlüsse für die Angestellten werden in der Regel auf die Beamten übertragen. Um zu sparen, wurden die Erhöhungen für die Angestellten aber auch schon gedeckelt oder zeitverzögert an die Beamten weitergegeben, teilweise sozial gestaffelt – Beamte mit niedrigeren Gehältern erhielten die Erhöhung also früher als die mit höheren Einkommen.

Zahl der Pensionäre steigt

Von 1960 bis heute hat sich die Zahl der Landesbeamten in Baden-Württemberg fast verdreifacht. Die meisten Neustellen wurden bis Mitte der 70er Jahre im Schuldienst und im Bereich öffentliche Ordnung geschaffen. Weil der größte Teil der damals neu eingestellten Beamten mittlerweile im Ruhestand ist, ist die Zahl der Pensionäre in den vergangenen Jahren so stark gestiegen wie nie zuvor. Von 2000 bis 2015 hat sich die Zahl der Versorgungsempfänger von 68 100 auf 118 000 Personen erhöht. 81 Prozent sind Pensionäre, 17,4 Prozent Witwen oder Witwer, 1,6 Prozent Waisen. Die Versorgungsausgaben erhöhten sich in dieser Zeit von 2,0 auf 4,4 Milliarden Euro.

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Versorgungsausgaben wachsen

Die Statistiker gehen davon aus, dass diese Entwicklung anhält. Bis zum Jahr 2040 erwarten sie bis zu 153 600 Versorgungsempfänger, danach einen leichten Rückgang. Wie sich das auf die Höhe der Versorgungsausgaben auswirkt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: zum einen davon, wie sich die Beamtenbesoldung in den nächsten Jahren erhöht, denn sie wirkt sich auch auf die Höhe von Pensionen sowie Witwen- und Waisengeld aus; zum anderen davon, in welchem Alter Beamte in den Ruhestand gehen. Im jüngsten Versorgungsbericht, den das Finanzministerium 2015 vorgelegt hat, gehen die Experten davon aus, dass die Versorgungsausgaben bis 2050 bei gleichbleibender Zahl der Beamtenstellen bis zum Jahr 2050 auf 10,6 Milliarden Euro pro Jahr steigen könnten, wenn die Pensionen um jährlich 2 Prozent erhöht würden. Gäbe es keine Erhöhung, würden die Ausgaben bis 2050 auf 5,1 Milliarden steigen. Dazu kommen noch die Ausgaben für die Beihilfe für medizinische Leistungen. Diese sind seit dem Jahr 2000 von 280 auf über 700 Millionen Euro gestiegen und könnten bis 2025 auf 1,15 Milliarden Euro anwachsen.

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Warum die Ausgaben steigen

Der Hauptgrund dafür ist die steigende Zahl von Beamten, die in den Ruhestand gehen. Die Beihilfekosten steigen unter anderem aber auch, weil seit der Einführung von Teilzeitarbeit die Zahl der Beamten deutlich größer ist als die der Stellen – 2013 arbeiteten auf rund 171 900 Stellen rund 193 800 Beamte. Fast die Hälfte der Beamtinnen arbeitet Teilzeit, bei den männlichen Kollegen sind es knapp zehn Prozent. Zur Steigerung trägt zudem bei, dass die Pro-Kopf-Ausgaben für die gesundheitliche Versorgung kontinuierlich stiegen.

Was die Landesregierung tut

Die Landesregierung hat Sondervermögen geschaffen, um die steigenden Versorgungsverpflichtungen abzufedern. Seit 1999 fließen bei Besoldungs- und Versorgungserhöhungen 0,2 Prozentpunkte in eine Rücklage. Diese belief sich Ende des vergangenen Jahres auf 3,35 Milliarden Euro. Zudem richtete die Landesregierung einen Versorgungsfonds ein. Für jeden Beamten, der seit 2009 neu eingestellt wurde, zahlt das Land 500 Euro monatlich in den Fonds. Ende 2016 waren 2,19 Milliarden in der Kasse. Frühestens von 2018 beziehungsweise 2020 an darf das Land Geld aus dem Sondervermögen entnehmen und damit die Versorgungsausgaben mitfinanzieren.

Die Versorgungskosten dämmen soll auch die Dienstrechtsreform. Bis 2029 steigt das Pensionseintrittsalter wie bei Angestellten schrittweise auf 67 Jahre. Dadurch erhöhen sich die Abschläge für Beamte, die vorzeitig in den Ruhestand gehen. In Baden-Württemberg ist das Renteneintrittsalter von durchschnittlich 60,4 Jahren im Jahr 2000 auf 62,6 Jahre im Jahr 2013 angestiegen. 2000 gingen 11 Prozent der Beamten mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand, 2013 waren es 23 Prozent. Der Anteil der Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit pensioniert wurden, verringerte sich in diesem Zeitraum von 43 auf 11 Prozent. Dies wird unter anderem auf die Einführung von Versorgungsabschlägen im Jahr 2001 zurückgeführt. Die durchschnittliche Höhe des Ruhegehalts sank von 71,4 im Jahr 2008 auf 67,3 Prozent 2014. Einschnitte gab es in den vergangenen Jahren auch bei der Beihilfe.

Die Landesregierung erwägt derzeit, Beamten die freiwillige Weiterarbeit bis zum 70. Lebensjahr zu ermöglichen – ohne Abschläge. Damit würden Pensionszahlungen später fällig, ein Nachfolger müsste erst später eingestellt werden.

Was der Landesrechnungshof empfiehlt

Der Landesrechnungshof hat die Landesregierung aufgefordert, der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds von 2018 beziehungsweise 2020 an noch kein Geld zu entnehmen, sondern diese vielmehr auszubauen. Die Einzahlungen in den Versorgungsfonds von derzeit 6000 Euro pro Beamten und Jahr sollten angemessen erhöht werden, um die Dynamisierung der Beamtenversorgung zu berücksichtigen. Für neue Beamte, die über die Stellenpläne des Jahres 2015 hinaus zusätzlich eingestellt werden, sollten 100 Prozent dem Versorgungsfonds zugeführt werden. Damit ließen sich Personalmehrungen generationengerecht verteilen, argumentieren die Finanzkontrolleure.