Die allermeisten Grill-Fans (62 Prozent) schwören immer noch auf Holzkohle. Doch gerade Kohlegrills sind am unfallträchtigsten Foto: dpa

Beim Grillen kommt es häufig zu Unfällen. Doch wie sieht es mit der Haftung aus? Das sagen Versicherungsexperten.

Stuttgart - Der Grill ist den Deutschen heilig – einer Statista-Umfrage zufolge besitzen knapp 90 Prozent der Bundesbürger einen. Und laut einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung grillen 14 Prozent der Menschen hierzulande mindestens einmal im Monat, sechs Prozent sogar mehrmals im Monat. Allerdings findet ein Grillabend nicht immer auch ein gutes Ende: 4000 Grillunfälle ereignen sich hierzulande jedes Jahr, so die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) – und jeder zehnte davon führt zu schwersten Verbrennungen bei den Betroffenen.

Welche Grill-Modelle sind am riskantesten?
Die allermeisten Grill-Fans (62 Prozent) schwören immer noch auf Holzkohle. Doch gerade Kohlegrills sind am unfallträchtigsten. Dass bei einem Gas- oder Elektrogrill jemand einen Unfall erleidet, kommt äußerst selten vor. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat der Gasgrill in Amerika mittlerweile schon einen beachtlichen Marktanteil von rund 30 Prozent erreicht. Auch in Deutschland ist die Zahl der Gasgrill-Fans in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen – noch liegt ihr Anteil aber nur bei rund zehn Prozent.
Worauf sollte beim Kauf und Aufstellen eines Grills geachtet werden?
Grundsätzlich sollten nur Grills eingesetzt werden, die der DIN-Norm 66077 entsprechen oder das GS-Geprüft-Siegel tragen. Darauf weist die Versicherungskammer Bayern hin. Außerdem wichtig: So ein Grill muss richtig aufgestellt werden – auf einem festen, ebenen und natürlich nicht brennbaren Untergrund. Zudem sollte er im Windschatten stehen, um Stichflammen durch plötzliche Windböen zu vermeiden. Spiritus, Benzin und andere Brandbeschleuniger haben am Grill nichts verloren: Dabei kommt es zu den mit Abstand meisten Grillunfällen. Brennbare Gegenstände wie Papierservietten oder trockene Pflanzen sind in einem Radius von drei Metern rund um den Grill tabu
Welche Sicherheitsregeln gelten für Grillmeister und Gäste?
Leicht brennbare Synthetikkleidung sollte man als Grillmeister nicht tragen. Grillschürze und Grillhandschuhe sind zwar nicht jedermanns Sache, aber mit dieser Ausstattung geht man auf Nummer sicher. Zudem sollte man den Grill niemals unbeaufsichtigt lassen und zur Sicherheit einen Eimer Wasser bereithalten. Außerdem wichtig, wenn kleine Kinder anwesend sind: Rund um den Grill wird nicht getobt – sonst kann es leicht passieren, dass sie zu nah ans Feuer kommen oder den Grill umstoßen.
Welche Versicherungen greifen im Notfall?
Für den Fall, dass doch einmal etwas schiefgeht, helfen die gängigen Versicherungen weiter: „Schäden die beim Grillen entstehen, sind häufig durch die Privathaftpflicht- oder die Hausratversicherung gedeckt“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Unter bestimmten Umständen könne auch eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen kommen. Die private Haftpflichtversicherung verhindert, dass die Person, die einen Schaden verursacht, mit ihrem Privatvermögen für die Folgekosten aufkommen muss.
Wer sollte diese Versicherung haben?
Eigentlich jeder, der zur Grillparty geladen ist. Denn es ist nicht zwangsläufig so, dass nur jene Person, die Spiritus und Co in die Flammen gegossen hat, als Verursacher gilt und haften muss: Mitunter können auch die Umstehenden mitverantwortlich gemacht werden. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm in einem solchen Fall entschieden, dass alle Beteiligten, die die Verwendung eines Brandbeschleunigers nicht verhindert haben, haften müssen (Az. 9 U 129/08).
Gibt es beim Versicherungsschutz Lücken?
Tatsächlich greift die Haftpflichtversicherung nur dann, wenn einer Person ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ist keine schuldige Person zu ermitteln, kann das für die Geschädigten sehr teuer werden. „Man sollte daher mit eigenen Versicherungen vorsorgen, um sich und sein Eigentum abzusichern“, so Boss. Die Hausratversicherung deckt durch Funkenflug entstehende Brandschäden ab. Sie übernimmt den Schaden zum Neuwert und greift auch dann, wenn dieser außerhalb des eigenen Grundstücks entstanden ist. Wenn es neben Sachschäden zudem zu Verletzungen gekommen ist, „können eine Berufsunfähigkeits- oder eine Unfallversicherung helfen“. Eine private Unfallversicherung leistet bei unfallbedingter, bleibender Invalidität. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vertraglich vereinbarte, monatliche Invaliditätsrente aus, wenn man aufgrund der Verletzungen seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.