Bei der Polizeireform, die Anfang 2014 in Kraft treten soll, will Grün-Rot aus den jetzt 37 Polizeidirektionen im Land und den vier Landespolizeidirektionen zwölf Großpräsidien machen. Foto: dpa

Laut Gutachten sind die geplanten Versetzungen von Polizeibeamten auf neue Posten und in andere Dienststellen anfechtbar. Das Innenministerium verteidigt sich.

Stuttgart - Die von Grün-Rot geplante und im Landtag vor kurzem verabschiedete Polizeireform in Baden-Württemberg könnte aus Sicht von Experten zu einer Fülle von Klagen führen und für große Probleme bei der Umsetzung führen. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten kommt ein Gutachten der renommierten Stuttgarter Anwaltskanzlei Oppenländer zu dem Ergebnis, dass die geplanten Versetzungen von Polizeibeamten auf neue Posten und in andere Dienststellen anfechtbar ist, weil es an entsprechenden Stellenbewertungen fehlt. „Polizeibeamte können Versetzungsverfügungen, die zur Umsetzung der Polizeistrukturreform erfolgen, generell, jedenfalls aber in der überwiegenden Zahl der Fälle von den Verwaltungsgerichten aufheben lassen“, heißt es in dem Gutachten, das den Stuttgarter Nachrichten vorliegt. Die Juristen unter Führung von Gutachter Prof. Dr. Christofer Lenz beziehen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2011, wonach eine Versetzung des Polizisten wegen fehlender Dienstpostenbewertungen anfechtbar ist.

Das Gutachten war von der CDU-Landtagsfraktion in Auftrag gegeben worden und hat inzwischen auch das Interesse des Innenministeriums hervorgerufen. Man habe ein Exemplar des Gutachtens angefordert, sagte ein Sprecher von Innenminister Reinhold Gall (SPD) dem Blatt. Landespolizeipräsident Wolf Hammann sagte den Stuttgarter Nachrichten, man habe die Reform juristisch intensiv geprüft, sehe sich also auf der sicheren Seite. „Wir versetzen statusgleich“, so Hammann und nannte als Beispiel einen Beamten, der in der Besoldungsgruppe A 11 bezahlt werde und diese auch künftig behalte. Aber, so Hammann, sollte es Fälle geben, in denen sich jemand falsch behandelt fühlt und vermeintlich eine weniger verantwortungsvolle Position erhält als bisher, werde man der Sache nachgehen: „Wir bewerten solche Dinge dann im Einzelfall.“

Polizeiexperte befürchtet Prozesslawine

Bei der Polizeireform, die Anfang 2014 in Kraft treten soll, will Grün-Rot aus den jetzt 37 Polizeidirektionen im Land und den vier Landespolizeidirektionen zwölf Großpräsidien machen. Laut Innenministerium werden von den 24.000 Polizisten und Verwaltungsmitarbeitern der Polizei in Baden-Württemberg rund 3600 eine neue Aufgabe erhalten oder den Arbeitsplatz, also den Ort, wechseln müssen. Die CDU sieht sich in der zentralen Botschaft des Gutachtens in ihrer Skepsis zu der Umsetzung der Reform bestätigt. „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2011 hat eindeutig klar gemacht, dass eine Stellenbewertung nicht nur vor Beförderungen notwendig ist, sondern auch für Versetzungen gilt. Und die finden jetzt bei der Polizeireform zuhauf statt“, sagte der CDU-Landtagsageordnete und Polizeiexperte Thomas Blenke den Stuttgarter Nachrichten. Es sei deshalb zu erwarten, dass zahlreiche betroffene Polizisten juristisch gegen das Land vorgehen werden. „Es wird viele Polizisten geben, die gegen ihre Versetzung klagen. Dann kommt es zur Prozesslawine“, so Blenke.