Die Registrierung ist auch bei Fleck & Schneck Pflicht. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Bar ist der klassische Ort fürs Kennenlernen. Ist das mit den künftig wieder verschärften Corona-Regeln überhaupt noch möglich? Wir haben uns bei Stuttgarter Gastronomen umgehört.

Stuttgart - Ins Restaurant geht man zu zweit, mit Freunden oder der Familie und bleibt in der Regel an seinem Tisch für sich. Die Bar dagegen war schon immer ein Ort des Kennenlernens. Funktioniert das überhaupt in Corona-Zeiten? Und mit der vom 30. September an geltenden verschärften Masken-Regelung?

„Was in Garmisch passiert ist, kann überall passieren. Leider“, sagt Knud Scheibelt von der Schwarz Weiß Bar. Dort soll eine Frau bei einer Kneipentour etliche Menschen mit Corona infiziert haben. Gesichert ist das aber bisher nicht. „Man kann da nur mit dem Kopf schütteln und es selbst besser machen“, so der Barbesitzer, der mit seinen Gästen häufig über dieses Thema diskutiert und lakonisch meint: „An schlechten Thekengesprächsthemen sind wir derzeit nicht arm“. Tatsächlich befürchtet Scheibelt, dass solche Geschichten das ohnehin sehr schwere Geschäft noch schwieriger machen. Sein Lichtblick im Moment: die von der Stadt unbürokratisch bewilligte Terrasse an der Straße vor seinem Mini-Lokal. „Die tut uns allen gut.“

Benji Blomenhofers Tin Tin Bar läuft auch ohne Terrasse schon wieder „auf Normalbetrieb“ wie er sagt, freilich sei das Geschäft bei sommerlichen Temperaturen ohnehin verhalten. An seiner großen Bar kann er 26 Sitzplätze bieten und mit weiteren Nischen beziehungsweise dem Separee auch an gut besuchten Abenden die Abstandsregeln einhalten. Was sich durch Corona geändert habe, meint Blomenhofer, sei, dass die Gäste vorab reservierten. „So können wir sie besser verteilen.“

Geruchsneutrales Gel

Alles bestens also? „Man macht sich schon Sorgen, wenn man liest, was in Garmisch passiert sein soll“, sagt auch Mark Tzschoppe, der Geschäftsführer der Cocktailbar Jigger and Spoon. Das Jigger and Spoon mit mehr als 120 Sitzmöglichkeiten gehört zu den Riesen der Branche und kann daher die Abstandsregeln besser umsetzen als mancher Konkurrent – wenngleich mit deutlich weniger Plätzen als vor Corona. Außerdem bestrahlt das Team die Getränkekarten mit UV-Licht und desinfiziert die Sitzgruppen. Dafür hat Tzschoppe extra ein geruchsneutrales Gel beim Euro-Disneyland besorgt. „Wir arbeiten schließlich nicht bloß mit Alkohol sondern mit Aroma im Glas.“

Aber auch er hat wie die Kollegen das Problem, dass er den ein oder anderen Gast zu vorgerückter Stunde an die Regeln erinnern muss. „Die Leute vergessen bei uns ihre Sorgen. Sie vergessen aber auch, dass die Gefahr theoretisch überall lauert.“ Das erfordere Fingerspitzengefühl beim Personal, das statt guter Stimmung zu verbreiten sich nun in der ungewohnten Rolle des Sittenwächters wiederfinde. Als Chef wolle er kein Spielverderber sein, aber ein erneuter Lockdown könne schneller kommen als gedacht. „Es ist ein Tanz auf der Vulkankante.“

Riesengroßer Druck

Heiko Fleck geht es ähnlich: „Auf mir liegt ein riesengroßer Druck“, meint der Geschäftsführer der Café-Bar Fleck und Schneck im Tagblattturm. „Man weiß nie, ob man alles richtig macht“, sagt er im Blick auf die jederzeit möglichen Kontrollen. Er gebe sein Bestes, schließlich trage er die Verantwortung, er könne aber auch nicht den ganzen Tag „mit dem Meterstab rumlaufen“. Was er spürt: „Die Leute wollen ausgehen und sie sind bereit, mehr Geld auszugeben.“ Corona ist auch bei ihm am Tresen ein Dauerthema.

Schneck hat keine Sitzgelegenheiten, daher hält er sich beim Abstand an die Empfehlungen seines Verbandes. Jochen Alber, Geschäftsführer des Dehoga Baden-Württemberg erklärt, dass für Bars dieselben Regeln gelten wie für Restaurants. Also wird auch hier vom 30. September an jeder Gast, der seinen festen Platz verlässt, eine Maske tragen müssen.

Beim Mindestabstand ist es jetzt schon einigermaßen kompliziert. Dieser beträgt laut der Corona-Verordnung sowohl in Speise- als auch in Schankwirtschaften 1,5 Meter. Laut Alber gilt aber auch, dass Personen „aus innerer Verbundenheit“ zusammensitzen beziehungsweise -stehen dürfen – ohne Abstand. Sprich: der Wirt darf zwar niemanden auffordern, zusammenzurücken, aber die Gäste können entscheiden, ob sie eine „spontane Gruppe“ von bis zu 20 Personen bilden wollen. Das sei dann verordnungskonform, meint Alber. Er betont aber auch: „Wer dieses anders empfindet, hält Abstand.“