Der Burgerbrater wehrt sich gegen die Steuer auf Einweggeschirr vor dem Verwaltungsgerichtshof. Der wird seine Entscheidung an diesem Mittwoch verkünden.
Eine ganze Menge deutscher Städte und Kommunen blickt in diesen Tagen nach Mannheim. Dort, vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, versucht die Betreiberin der Tübinger McDonald’s-Filiale, die Satzung der Universitätsstadt zu kippen, die Einwegverpackung besteuert und somit Müll vermeiden will. Das haben auch zahlreiche andere Städte vor, wollen allerdings zunächst den Ausgang des Rechtsstreits abwarten.
Alles schon mal da gewesen
Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden, der Ausgang ist offen. Das zeigt schon ein Blick in die Geschichte: 1991 hatte die Stadt Kassel eine Verpackungssteuer eingeführt, und vom höchsten hessischen Verwaltungsgericht in Kassel grünes Licht dafür bekommen. Das Bundesverfassungsgericht sah es 1998 aber anders, die Steuer wurde gekippt. Auch damals war es ein McDonald’s-Betreiber, der sich zur Wehr gesetzt hatte.
Peter Bachmann, der die Hamburger-Filiale aus Tübingen vor Gericht vertritt, hatte schon seinerzeit als junger Anwalt vor dem Bundesverfassungsgericht argumentiert. Er sieht keine Notwendigkeit, an der Rechtsprechung von einst etwas zu ändern. Die Anwälte der Stadt Tübingen sind da selbstredend anderer Ansicht. Die Zeiten hätten sich geändert, argumentieren sie.
Maximal 1,50 Euro pro Einzelmahlzeit
In der Unistadt sind seit Januar 50 Cent fällig für jeden Einweggetränkebehälter sowie für Einweggeschirr und -speiseverpackungen sowie 20 Cent für jedes Einwegbesteck-Set. Pro Einzelmahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert. Die Steuern müssen die Verkaufsstellen zahlen, die in den Einwegverpackungen Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. 440 Betriebe beteiligen sich.
Worum es augenscheinlich geht, machte ein halbes Dutzend Mitglieder der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Gerichtsgebäude deutlich. 51 000 Tonnen Verpackungsmüll würden Jahr für Jahr alleine von McDonald’s in Deutschland produziert, sagt Barbara Metz von der DUH-Bundesgeschäftsführung. Das seien umgerechnet 2200 Müllwagen. Ihr Plädoyer: Mehrwegverpackungen. In Frankreich werde dies bereits bei zehn Filialen mit dem goldenen M getestet. Dort solle Einweggeschirr in den Restaurants von nächstem Jahr an verboten werden. „Bei uns auch“, so ihre Forderung.
Palmer: An künftige Generationen denken
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer sieht das ebenso. Obwohl mit fast einstündiger Verspätung zu der Verhandlung erschienen, weil der Grünen-Politiker einen Zug verpasst hatte, dauerte es nicht lange, bis er die Stimme erhob. Er lobte den Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr und appellierte an die Richter, auch in dieser Sache zugunsten der künftigen Generationen zu urteilen. „Wer sein Geschäftsmodell auf die Zerstörung der Umwelt aufbaut, der muss sein Geschäftsmodell ändern müssen.“
Die Inhaberin einer Tübinger Filiale von McDonalds argumentierte dagegen, die Steuer stehe im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Die Filialbetreiberin betonte, dass sie bereits Lizenzgebühren zahle für ihre Beteiligung am Dualen System. Die Verpackungssteuer führe zu einer zusätzlichen, erheblichen Belastung.
Palmer meinte, das Duale System sei eine „Selbstbetrugsveranstaltung“ und sei keine echte Verwertung. Seit Einführung der Steuer in Tübingen hätten die ausufernden Müllberge deutlich abgenommen.