Von Mittwoch an ist in den Kindertagesstätten wieder morgendliches Nasebohren angesagt Foto: Stefanie Schlecht

Der Kreis Böblingen ordnet zwei Tests pro Woche an – entweder zu Hause oder in der Einrichtung. Die Regelung gilt bis zum 14. Januar.

Kreis Böblingen - Damit die vierte Corona-Welle möglichst nicht in Kindergärten und Horte schwappt, ordnet der Landkreis eine Testpflicht in den Einrichtungen an. Dies gilt vom kommenden Mittwoch, 24. November, an. Getestet werden muss künftig an zwei Tagen in der Woche. Dabei steht es den Familien allerdings frei, ob sie den Nachwuchs bei sich zu Hause testen oder in der Einrichtung. In den Schulen im Kreis muss derzeit drei Mal pro Woche getestet werden.

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Die Wiedereinführung der Testpflicht sei mit den Bürgermeistern der 26 Städte und Gemeinden im Landkreis abgestimmt, die mehrheitlich dafür stimmten, sagte Landrat Roland Bernhard am Freitag. An welchen Tagen die Kinder getestet würden, bliebe den Kommunen überlassen, sagte er. Die Testpflicht gelte für alle Altersgruppen, also schon bei den Kleinsten.

Regelung gilt bis zum 14. Januar

Die Regelung soll zunächst bis zum 14. Januar gelten und nicht nur bis zum Jahresende. Bernhard: „Sicher gibt es nach den Weihnachtsferien viele Reiserückkehrer, auch die müssen einen Corona-Test machen.“ Schließlich erkrankten viele Kinder symptomlos, weshalb die Infektionen häufig unerkannt blieben. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung sei auf der Homepage des Landratsamts abrufbar, sagte Roland Bernhard am Freitag.

Der Kreis Böblingen hatte als als Modellregion bereits im April Schnelltests in den Kindertageseinrichtungen sowie bei Tagesmüttern angeordnet. Die Regelung war nach sinkenden Inzidenzzahlen Ende Juni wieder abgeschafft worden.