Sieht korrekt aus, ist es aber nicht: Unter der Robe ist nach einer etwas altertümlichen Verordnung des Landes ein weißes Hemd mit einem weißen Langbinder zu tragen. Foto: Fotolia

Wegen einer fehlenden Krawatte können Richter einem Anwalt bald nicht mehr an den Kragen gehen. Justizminister Stickelberger schafft die Krawattenpflicht für Rechtsanwälte ab. Die Robe muss vor Gericht aber weiterhin getragen werden.

Stuttgart - Kathrin Eisenmann ist seit fast zehn Jahren Rechtsanwältin mit Fachgebiet Arbeitsrecht. Aber erst durch eine Anfrage der Stuttgarter Nachrichten hat sie erfahren, dass sie in all den Jahren gegen eine Verordnung des Stuttgarter Justizministeriums verstoßen hat. Die Verordnung stammt aus dem Jahr 1976 und regelt, welche Amtstracht bei den ordentlichen Gerichten in Baden-Württemberg zu tragen ist.

Da ist zunächst einmal die schwarze Robe, die sich sowohl Richter als auch Staats- und Rechtsanwälte vor Gericht überstreifen sollen. Die Robe soll signalisieren: Vor Gericht sind alle gleich. Doch schon bei der Robe macht die Verordnung feine Unterschiede: Richter und Staatsanwälte sollen vom Hals abwärts einen schmalen Besatz aus Samt tragen, Rechtsanwälte aus Seide, Urkundsbeamte aus Wolle. Kurioserweise erlaubt die Verordnung in dem Teil, der nun gestrichen werden soll, Rechtsanwälten aus dem württembergischen Landesteil wahlweise auch einen Samtbesatz, der eigentlich Richtern vorbehalten ist. Warum das so ist, ist unklar. Diese regionale Sonderregelung hat jedenfalls, wie man sich in Justizkreisen grinsend erzählt, unter anderem dazu geführt, dass Stuttgarter Anwälte, die in Hessen zu tun hatten, von einem dortigen Richter wegen ihrer anmaßenden Robe gerügt wurden.

Die Verordnung geht aber noch tiefer, nämlich unter die Robe : „Zur Amtstracht ist ein weißes Hemd mit einem weißen Langbinder zu tragen. Frauen tragen eine weiße Bluse, zu der eine weiße Schleife angelegt werden kann.“ Rechtsanwältin Eisenmann lacht, als sie das liest. Dass für ihre männlichen Kollegen vor Gericht Krawattenpflicht herrscht, war ihr bekannt. Dass aber Anwältinnen eigentlich eine weiße Bluse zu tragen haben, hört sie zum ersten Mal. „Ich habe das noch nie getragen, auch weil mir das noch nie jemand gesagt hat“, sagt sie, die die wichtigsten Vorschriften kennen müsste. Denn Eisenmann ist nicht nur Anwältin in Teilzeit, sondern auch Geschäftsführerin des Anwaltsverbands Baden-Württemberg, der rund 9000 Rechtsanwälte im Südwesten vertritt.

Regelmäßige Verstöße gegen Krawattenpflicht

Demnächst wird der Verband Post von der Landesregierung bekommen. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) will die Krawattenpflicht für Anwälte abschaffen, wie seine Sprecherin auf Anfrage unserer Zeitung sagte. In den nächsten Wochen werden die Betroffenen zu dem Vorhaben angehört. Begründet wird die Maßnahme vom Ministerium vor allem damit, dass es inzwischen eine Berufsordnung gibt, die sich die Rechtsanwälte bundesweit selbst gegeben haben, die sogenannte Bora. In ihr wird das Tragen der Robe den Anwälten vorgegeben, „soweit das üblich ist“. Aus Sicht des Landes reicht dies aus, weitergehende Vorschriften will man den Anwälten nicht mehr machen.

Schon jetzt wird regelmäßig gegen die Krawattenpflicht verstoßen, längst nicht alle Richter bestehen darauf – schon gar nicht auf einen weißen Schlips. Selbst die Robe muss nicht in allen Gerichtssälen angelegt werden. Zugleich kommt es immer wieder zu Streitereien. Rechtsanwältin Eisenmann weiß von einer Auseinandersetzung in Reutlingen zu berichten, wo ein Anwalt im Winter mit Trappermütze und dickem Schal – und somit quasi vermummt – seinem Mandanten beistehen wollte – und sich dabei dann auch noch mit dem Richter anlegte.

Sanktionen übertrieben, sagen Richter

Der bekannteste Streitfall in Baden-Württemberg landete 2009 vor dem Landgericht Mannheim. Ein Anwalt klagte dagegen, dass er wegen fehlender Krawatte von einer Hauptverhandlung ausgeschlossen worden war. Das Landgericht gab ihm recht. Die Richter hielten die Sanktion zum einen für übertrieben. Zum anderen äußerten sie Zweifel, ob die Verordnung des Landes überhaupt noch gelte oder nicht längst durch den Bekleidungsparagrafen in der Berufsverordnung für Rechtsanwälte (Bora) abgelöst wurde. Dieses Urteil nahm das Justizministerium – damals noch unter der Leitung von Ulrich Goll (FDP) – zum Anlass, über die Abschaffung der Krawattenpflicht nachzudenken. Eine Umfrage ergab damals, dass es eine solche Pflicht nur in den wenigsten Bundesländern noch gibt, so etwa in Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein.

Der Anwaltsverband hat mit der Streichung der Krawattenpflicht kein Problem. „Es ist kein wirklicher Verlust, wenn man das abschafft“, sagt Geschäftsführerin Eisenmann. Für Richter und Staatsanwälte gilt die Verordnung weiterhin. Aus Gründen der Vereinheitlichung wird sie sogar auf die freiwillige Gerichtsbarkeit ausgeweitet, also zum Beispiel auf Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte, die bislang zum Teil ihre eigenen Vorschriften haben.