Die Landesregierung will Umweltdaten veröffentlichen - Hausbesitzern und der Industrie ist das ein Dorn im Auge. Foto: dpa

Laut Umweltministerium hat jeder Bürger seit Jahren das Recht, Umweltdaten von Grundstücken zu erfragen. Nun, da alle Daten veröffentlicht werden sollen, gibt es trotzdem Ärger.

Stuttgart - Das Umweltministerium in Stuttgart will die Geo- oder Umweltdaten aller Grundstücke im Land in einer Datenbank bündeln und sie allen Bürgern über das Internet zugänglich machen. Die betroffenen Verbände wurden dazu in den zurückliegenden Monaten angehört und sind zum Teil alles andere als erfreut: Der Verband der Haus- und Grundbesitzer in Württemberg sprach sich in seiner Stellungnahme „mit aller Entschiedenheit“ gegen die Pläne aus: „Die öffentliche Darstellung eines Flurstücks mit Straße und Hausnummer sowie den Geodaten hierzu stellt für uns einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das informationelle Recht auf Selbstbestimmung des Grundstückseigentümers dar“, teilte Geschäftsführer Ottmar Wernicke dem Ministerium mit. Es könne nicht sein, so Wernicke weiter, dass – ohne Vorliegen und Nachweis eines berechtigten Interesses – derartige Datensätze der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hier werde dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. So könnten Firmen, die beispielsweise Leistungen wie Dichtheitsprüfungen oder Ähnliches anbieten, gezielt Datensätze erzeugen, um damit Werbeschreiben an die Eigentümer zu richten, ohne diese namentlich kennen zu müssen. Wernickes Fazit: „Damit wird das ‚gläserne Grundstück‘ geschaffen.“

Nach Angaben des Umweltministeriums lehnen auch die Landwirtschaftsverbände sowie die Industrieverbände das Vorhaben ab. Letztere hätten zum Ausdruck gebracht, „dass sie keine Notwendigkeit erkennen, die Veröffentlichung von Umweltinformationen expandieren zu lassen, zumal ihrer Meinung nach Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hierbei unzureichend geschützt seien“, so ein Ministeriumssprecher.

Das Umweltministerium versteht die Aufregung nicht und äußert Zweifel, „ob die bestehenden Bestimmungen der Umweltinformationsgesetze (UIG) des Bundes und des Landes aus den Jahren 2005/2006 den Verbänden im Detail bekannt sind“. Nach diesen Gesetzen, so ein Sprecher, hat jeder Bürger seit fast acht Jahren einen Anspruch darauf, diese Daten zu erfragen, und zwar unabhängig davon, ob er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

Wer zudem ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, weil er zum Beispiel das entsprechende Grundstück kaufen will, bekommt demnach auf Anfrage erheblich mehr Informationen (zum Beispiel die Namen der Besitzer) als jene Daten, die nun aufgrund der Umweltinformationsgesetze für alle veröffentlicht werden sollen.

Die Behörden seien sogar verpflichtet, die Veröffentlichung solcher Daten aktiv zu betreiben, so der Ministeriumssprecher weiter. Mit der Verordnung werde also nur umgesetzt, was längst geltendes Recht sei. Dem stimmt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, zumindest im Grundsatz zu: „Eine größere Transparenz bei solchen Umweltdaten ist bereits im übergeordneten Recht – bis hin zur europäischen Inspire-Richtlinie – angelegt und kann nur bedingt auf einer untergesetzlichen Ebene revidiert werden“, so Klingbeil. Seine Dienststelle werde das Umweltministerium aber nun bitten, die Ergebnisse der Anhörung mitzuteilen. Man behalte sich eine weitere, vertiefte Stellungnahme vor.

Die Bündelung und Veröffentlichung der Daten sei zudem ein „Beitrag zur Entbürokratisierung“, so der Ministeriumssprecher. Bislang nämlich müssten die Behörden jede einzelne Anfrage beantworten, weil es noch kein solches Portal gebe.

Während der Verband der Hausbesitzer bezweifelt, dass es ein öffentliches Interesse gibt, die Daten zu veröffentlichen, verteidigt das Ministerium die Verordnung: „Sie erleichtert den Zugang zu Informationen über den Zustand des Wassers und des Bodens sowie der Deponien“, so der Sprecher. „Wie bisherige Anfragen bestätigen, besteht hieran durchaus ein öffentliches Interesse.“ Die Umweltverbände hätten die Verordnung auch „ausdrücklich begrüßt“.

Theoretisch kann man als Grundstücksbesitzer zwar Einspruch gegen die Veröffentlichung der Daten erheben. Laut Umweltministerium muss man aber schon sehr schutzbedürftige Interessen geltend machen – etwa Betriebsgeheimnisse – , um erhört zu werden. „Die Ausnahmen sind sehr eng auszulegen“, so der Ministeriumssprecher.

Nach Kenntnis des Ministeriums haben die Bundesländer Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ähnliche Verordnungen bereits erlassen, der Bund sowie andere Länder hätten Interesse an der im Südwesten geplanten Regelung bekundet. Wann die Verordnung in Kraft treten soll und wo und wann die Daten veröffentlicht werden, steht noch nicht fest.