An dieser Stelle in Nordspanien wurde eine Leiche entdeckt. Es könnte sich um die vermisste Tramperin aus Leipzig handeln. Foto: El Correo

Der Tatverdächtige im Fall der vermissten Tramperin aus Leipzig hat eine Überstellung an die deutschen Behörden akzeptiert.

Madrid - Im Fall der vermissten Tramperin Sophia L. hat der in Spanien festgenommene Verdächtige eine Überstellung an die deutschen Behörden akzeptiert. Die zuständige Richterin am Nationalen Staatsgerichtshof in Madrid habe den 41-Jährigen am Freitag vernommen und anschließend gegen ihn einen Haftbefehl ohne Anrecht auf Freilassung auf Kaution erlassen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur dpa am Freitag aus spanischen Justizkreisen.

Die paramilitärische Polizeieinheit Guardia Civil (Zivilgarde) hatte den Verdächtigen, einen Lastwagenfahrer, aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Jaén in der südspanischen Region Andalusien gefasst. Er gilt als dringend verdächtig, die 28 Jahre alte Studentin aus Leipzig getötet zu haben. Das Verfahren zur Auslieferung des Mannes wird nun den amtlichen Angaben zufolge eingeleitet.

Leiche in der Nähe einer Tankstelle entdeckt

Die spanische Polizei hatte am Donnerstag eine Frauenleiche entdeckt, bei der es sich nach Vermutungen der Ermittler um die vermisste Tramperin handeln könnte. Der Fund geschah nach Polizeiangaben „in unmittelbarer Nähe“ einer Autobahntankstelle der Gemeinde Asparrena in der baskischen Provinz Álava. Der Frauenkörper habe sich bereits in einem fortgeschrittenen Zustand der Verwesung befunden, hieß es. Gerichtsmediziner sollten die Tote am Freitag genauer untersuchen.

Bei Leipzig zuletzt gesehen

Sophia L. war zuletzt gesehen worden, als sie an einer Tankstelle bei Leipzig in einen Lastwagen gestiegen sein soll. Die 28-Jährige wollte nach Bayern trampen, kam aber nicht an. Die Suche nach der Leiche war im Baskenland auf Antrag deutscher Behörden eingeleitet worden.

Zunächst hatte es die Polizei des Baskenlandes mitgeteilt, dass das Untersuchungsgericht der baskischen Hauptstadt Vitoria-Gasteiz für den Fall zuständig sei. Das Staatsgerichtshof Spaniens ist mit der Verfolgung schwerer Straftaten betraut.