Bei Andrea Bergs Konzerten – hier vor zwei Jahren in Aspach – ist oft Feuer im Spiel. Foto: dpa

Vor dem Stuttgarter Landgericht ist einem 64-jährigen Fan der Schlagersängerin Andrea Berg ein Vergleich angeboten worden. Der Mann behauptet, bei einem Konzert in Aspach durch Pyrotechnik verletzt worden zu sein.

Aspach - Der mittlerweile drei Jahre andauernde Streit um eine Schmerzensgeldforderung eines Fans von Andrea Berg, der bei einem Konzert in Aspach eine Verletzung erlitten hat, ist auch nach einer Berufungsverhandlung am Stuttgarter Landgericht noch nicht vorbei. Wie berichtet, wehrt sich der Konzertveranstalter, die Andrea Berg Tournee und Promotion GmbH, dagegen, dem heute 64-Jährigen aus Düsseldorf, 2000 Euro zu zahlen. Zu diesem Betrag hatte ihn im vergangenen Jahr das Amtsgericht Backnang verurteilt.

Augenverletzung von heißem Aschestück?

Der strittige Vorfall hat sich bereits vor drei Jahren ereignet. Bei einem Feuerwerk zum Abschluss von Andrea Bergs „Heimspiel“-Konzert in Aspach (Rems-Murr-Kreis) hat sich der 64-Jährige verletzt – seinen Darstellungen zufolge ist ihm ein heißes Aschestück von dem Feuerwerk ins Auge geflogen. Der Konzertveranstalter bestreitet dies.

Im Berufungsprozess an diesem Donnerstag vor dem Stuttgarter Landgericht beschied die Vorsitzende Richterin, dass der Grund für die Augenverletzung, die keine bleibenden Schäden hinterlassen hat, ohne ein neues Gutachten nicht zu beurteilen sei. Das Gericht machte einen Vergleichsvorschlag, laut dem der Fan 1127,50 Euro bekäme, aber seine Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten zu zahlen hätte.

Während der Konzertveranstalter diesem zustimmen würde, hat sich der Fan noch Bedenkzeit ausgebeten. In zwei Wochen will das Gericht verkünden, wie es weitergeht.

Konzerteinladung kommt wohl zu spät

Die Einladung des Andrea-Berg-Managements für ihr nächstes „Heimspiel“-Konzert in diesem Sommer kommt indes zu spät. Er habe sich selbst schon eine Konzertkarte besorgt, sagte der 64-jährige Brite, der sich als großen Fan deutscher Schlagermusik bezeichnet – aber er wisse noch nicht, ob er nach all dem juristischen „Schlamassel“, wie er sagt, noch hingehen wolle.