CDU-Fraktionschef Peter Hauk Foto: dpa

Nach dem gerichtlichen Stopp für Teile der grün-roten Polizeireform wird das Ausmaß sichtbar: 23 Führungspositionen müssen neu besetzt werden. Die CDU sorgt sich um die innere Sicherheit.

Nach dem gerichtlichen Stopp für Teile der grün-roten Polizeireform wird das Ausmaß sichtbar: 23 Führungspositionen müssen neu besetzt werden. Die CDU sorgt sich um die innere Sicherheit.

Stuttgart - Der juristische Streit um die Polizeireform bedroht aus Sicht der CDU-Fraktion die innere Sicherheit in Baden-Württemberg. Da das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Besetzung mehrerer Leitungsposten gestoppt hat, drohe der Polizei vom 1. Februar an die „absolute Führungslosigkeit“, warnte CDU-Fraktionschef Peter Hauk am Freitag in Stuttgart - und das zum Start der Reform und somit in einer Phase, in der Führung ganz besonders gefragt sei. Die Grünen halten die Warnungen der CDU schlicht für „absurd“.

„Die Reform startet führungslos“, mahnte auch CDU-Innenexperte Thomas Blenke. Das sei ein Risiko für das Gelingen der gesamten Polizeireform. Die Fraktion stellte einen dringlichen Antrag an den Landtag: Innenminister Reinhold Gall (SPD) müsse schon bei der nächsten Sitzung am Mittwoch unverzüglich im Parlament erklären, wie er die Führungslosigkeit verhindern wolle.

Hauk: "Niederlage mit Ansage"

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte das bisherige Auswahlverfahren für das Führungspersonal bei der Polizei für rechtswidrig erklärt. Das Innenministerium hätte für alle infrage kommenden Beamten transparente Beurteilungen erstellen müssen, aber habe stattdessen nach „Augenmaß“ entschieden. Ob das Innenministerium dagegen vorgeht, ist noch offen. Hauk sprach am Freitag von einer „Niederlage mit Ansage“ für Innenminister Gall. Dieser twitterte am Donnerstagabend: „Der Wind blies heute nur aus einer Richtung.“

15 Präsidien betroffen

Unterdessen präzisierte sein Ministerium das Ausmaß des Problems: Betroffen von dem juristischen Streit seien 23 Führungsposten in den 15 neuen Präsidien. Die Besetzungen von 9 Präsidenten- und 14 Vizepräsidentenposten müssten überprüft und möglicherweise geändert werden, teilte ein Sprecher mit.

Das Gericht habe eine Frist bis Ende Januar gesetzt, die man nutzen werde. Bis auf weiteres verrichten die betroffenen Präsidenten und Vizepräsidenten aber normal ihren Dienst wie seit dem 1. Januar, als die umstrittene Polizeireform in Kraft trat. Seitdem gibt es zwölf neue regionale Präsidien und drei Sonderpräsidien.

„Von einer Bedrohung der inneren Sicherheit zu sprechen, ist an Absurdität kaum zu überbieten“, sagte Grünen-Innenexperte Uli Sckerl am Freitag. Die CDU wolle nur „ihr parteipolitisches Süppchen kochen“. Die Konsequenzen aus dem Beschluss des Gerichts würden vom Innenminister „unaufgeregt und gründlich“ gezogen. Die Polizei sei nicht führungslos, es gebe klare Vertretungsregeln. Alle Positionen in den Direktionen und Kommissariaten der Präsidien seien besetzt.