Wer Feuerwehrzufahrten blockiert, kommt schnell an den Haken. Foto: mauritius images / blickwinkel/blickwinkel

In Stuttgart werden schwerwiegende Verstöße von Falschparkern zunehmend schnell geahndet und die Fahrzeuge kommen an den Haken. Dafür sollen weitere Stellen geschaffen werden. Die Zahl der Strafzettel sinkt hingegen.

Stuttgart - Die Stadt kann am Ende des Jahres voraussichtlich einen neuen Rekord vermelden: Man rechne mit rund 4500 Autos, die regelwidrig geparkt waren und abgeschleppt wurden. Das wären etwa 1000 mehr als im Jahr 2018, im Jahr 2016 waren es noch 1193 gewesen.

Der Anstieg ist eine Folge einer Neustrukturierung der Verkehrsüberwachung. Eine zehnköpfige Gruppe der Stadt kümmert sich um die schlimmsten Falschparker, die aus Sicherheitsgründen sofort abgeschleppt werden müssen. Dieses Team soll größer werden, das hat der Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) nun angekündigt. Das ist die Fortführung des bereits vor mehreren Jahren begonnen Prozesses: Die Polizei zieht sich nach und nach aus der Überwachung der ruhenden Verkehrs zurück. Damit ging diese Aufgabe an den Vollzugsdienst der Stadt als Polizeibehörde über. Die Stellen sollen nun ergänzt werden, um den angepeilten kompletten Rückzug der Landespolizei aufzufangen. Wie viele in der Etatrunde beantragt werden, könne man noch nicht sagen, so Schairers Referent Tilmann Endriß.

Aus Sicht der Polizei ist ihr Engagement bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs ein „Überbleibsel aus der Zeit, als die Polizei noch eine Stadtpolizei war“, sagt die Polizeisprecherin Monika Ackermann. Die Aufgaben hätten sich zudem stark gewandelt. „Heutzutage sind zum Beispiel die Einsätze zur Sicherung der Großveranstaltungen – wie beim Weihnachtsmarkt – hinzugekommen, das konnte man vor gut 40 Jahren nicht ahnen“, fügt sie hinzu. Die Stuttgarter Polizei wurde im Jahr 1973 als letzte Stadtpolizei in Baden-Württemberg verstaatlicht und zunächst zur Landespolizeidirektion Stuttgart II, 2005 dann zum Polizeipräsidium Stuttgart.

Natürlich werde die Polizei auch künftig bei Verstößen nicht wegsehen, wenn die Sicherheit gefährdet sei. „Wir haben da eine Garantenpflicht“, sagt Ackermann. Wenn Beamte im Rahmen des normalen Streifendienstes sehen würden, dass eine Feuerwehrzufahrt blockiert sei oder Autos in einer Straße so stünden, dass ein Rettungsfahrzeug nicht mehr durchkomme, würden sie natürlich handeln.

Die Anordnung zum Abschleppen kommt von der Stadt

Dabei kann die Polizei nicht einfach direkt ein Abschleppunternehmen anrufen: Die Anordnung muss von der Stadt als zuständiger Behörde kommen. „Nur am Wochenende, wenn man bei der Stadt niemand erreicht, können wir direkt abschleppen lassen“, erläutert Ackermann. Die Regelung, dass eine Anordnung der Stadt notwendig ist, gilt übrigens auch für den Fall der zugeparkten Grundstückseinfahrt. „Das ist meistens sehr schwierig“, sagt Ackermann. Damit das Abschleppen angeordnet werden könne, müsse erst klar sein, dass man auf gar keinen Fall am parkenden Fahrzeug vorbeikomme – etwa über den Grünstreifen. Es sei für die hinzugerufenen Beamten dann immer schwierig, das den Autofahrern klarzumachen. Auch könne es sein, dass jemand, der wegen einer blockierten Einfahrt bei der Polizei anrufe, warten müsse, wenn andere Einsätze anstünden. Jedoch könne der Beamte am anderen Ende der Leitung versuchen, bei Nennung des Kennzeichens eine Halterabfrage zu machen und diesen kontaktieren. „Bei Firmenfahrzeugen klappt das Erfahrungsgemäß ganz gut, wenn man das Unternehmen anruft.“

Ob sich städtischer Vollzugsdienst und Polizei auch nach der Umsetzung noch zu Schwerpunktaktionen zusammentun werden, das sei noch nicht klar. „Das wird man sehen, das kann man sicher erst beantworten, wenn die Beschlüsse umgesetzt und bei der Stadt tatsächlich alle entsprechenden Stellen geschaffen sind“, sagt die Polizeisprecherin. Erst dann sei auch klar, wie sich die neue Aufgabenverteilung auf die Arbeit der Polizei auswirke.

Mehr Autos am Abschlepphaken, weniger Strafzettel

Wenn die Polizei abschleppt, so habe das erstaunlicherweise einen Vorteil: Ein Privatunternehmen hat ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht. Das heißt, der Wagen muss erst herausgegeben werden, wenn der Besitzer das Abschleppen bezahlt hat – unabhängig davon, ob es sich um einen alten billigen Kleinwagen oder eine nagelneue Luxuskarosse handelt. Die Polizei und die Stadt als Polizeibehörde dürfen das nicht, sie geben den Wagen direkt wieder her.

Während mehr Autos am Abschlepphaken hingen, sank zugleich die Zahl der ausgestellten Strafzettel in der Stadt. Und das obwohl bei der Verkehrsüberwachung zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs in diesem Jahr 24 neue Mitarbeiter eingestellt wurden. Das habe mehrere Gründe, sagt Sven Matis, der Pressesprecher der Stadt: Unter anderem habe die Überwachung des zum Jahresanfang in Kraft getretenen Dieselverkehrsverbots einen Mehraufwand bedeutet. Zudem hätten die Mitarbeiter auch in der Führerscheinstelle oder bei der Bearbeitung von Ausnahmen vom Fahrverbot für Diesel aushelfen müssen. Nicht zuletzt sei die Bearbeitung der Abschleppvorgänge aufwendiger. Man lege dennoch darauf einen Schwerpunkt. Denn die Verstöße, bei denen abgeschleppt werde, seien schwerwiegender, die Wirkung nachhaltiger für die Verkehrssicherheit, aber auch für den Falschparker, der sich merke, fortan besser auf die Ausschilderung zu achten.