Vermutlich wird es bis zum 1. Oktober dauern, ehe die Barrieren abgebaut sind. Foto: z

Ein beliebtes Ausflugsziel in Feuerbach ist derzeit nicht zugänglich. Die Verkehrssicherheit ist nicht gewährleistet.

Stuttgart-Feuerbach - Wer dieser Tage auf dem Feuerbacher Höhenweg spazieren geht, staunt nicht schlecht: Seit 1. Juli ist ein Teil des beliebten Ausflugsziels gesperrt. „Im Zuge einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass entlang des Waldrandes die Trockenschäden an Waldbäumen enorm zugenommen haben“, heißt es in einem Anschreiben des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes an die Anlieger und Grundstücksbesitzer. Die heißen und trockenen Sommer 2018 und 2019 hätten den Stuttgarter Waldbäumen zu schaffen gemacht. Die extrem hohen Temperaturen und der ausgebliebene Niederschlag „setzten unsere heimischen Baumarten unter Stress“, schreibt die Behörde auf Nachfrage unserer Zeitung. „Aufgrund der Trockenheit sind einige Bäume in Mitleidenschaft gezogen. Es besteht erhöhte Gefahr, dass trockene Äste herabstürzen und kranke Bäume umfallen.“ Der Feuerbacher Höhenweg sei deshalb im Bereich zwischen Kotzenloch und der Einmündung Hornsträßle (Waldweg) gesperrt.

Für alle? Ja, zunächst war angedacht, dass nicht nur Spaziergänger, sondern auch alle Anlieger von der Sperrung betroffen sind. Auf einem Schild am Höhenweg ist zu lesen, dass wohl erst ab dem 1. Oktober wieder eine Freigabe für den Weg erteilt werden kann. Viel zu lang für die Gartenbesitzer und Wengerter. Das sei aber leider nicht anders möglich, schrieb das Garten-, Friedhofs- und Forstamt. „Durch die Lage des Höhenweges zum angrenzenden Naturschutzgebiet Greutterwald und das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Stuttgarter Bucht ist eine Rücksichtnahme auf die Brutzeit erforderlich. Des Weiteren ist ein Eingriff in der Vegetationsperiode im Naturschutzgebiet nicht möglich.“

Sperrung wird anscheinend kontrolliert

Wenige Tage später ruderte die Behörde allerdings zurück: „Mit Schreiben vom 17. Juni 2020 haben wir Sie über die beabsichtigte Sperrung des Feuerbacher Höhenwegs informiert. Diese Maßnahme sollte dem Schutz der grundstückverwaltenden Eigentümer und Besitzer dienen. Auf oben genannten Brief gingen zahlreiche Bedenken und Anregungen bei uns ein. Wir sehen daher auf die Sperrung des Höhenweges für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr ab.“ Dennoch appellierte das Amt „in Ihrem eigenen Interesse, den Weg bis zum Abschluss der verkehrssichernden Maßnahmen nur im absolut notwendigen Einzelfall zu benutzen – also zum Beispiel für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung Ihrer Grundstücke“. Die Benutzung des Feuerbacher Höhenweges und die obersten 30 Meter „Ihres Grundstücks (maximale Baumhöhe) erfolgt auf eigene Gefahr“. Auf Nachfrage unserer Zeitung heißt es beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt: „Die Sperrung wird für Fußgänger (also Spaziergänger, Wanderer) Aufrecht erhalten. Der Zugang für Wengerter (zu Fuß) bleibt selbstverständlich erhalten.“

Wenn man sich mit Anliegern, Gartenbesitzern und Wengertern unterhält, sind diese allerdings nicht immer von der Maßnahme begeistert. Die häufigste Frage, die gestellt wird: Warum hat die Stadt Stuttgart nicht früher erkannt, dass die Verkehrssicherheit auf Teilen des Höhenwegs nicht mehr gewährleistet ist? Dazu heißt es vonseiten der Behörde nur, dass „regelmäßig Kontrollgänge durch unsere Baumkontrolleure stattfinden und am Feuerbacher Höhenweg aufgrund der exponierten Lage am Waldrand gezielt intensivere Kontrollen durchgeführt wurden“. Apropos Kontrollen: Kann denn überprüft werden, ob die Sperrung auf dem Feuerbacher Höhenweg eingehalten wird? „Ja, es wird kontrolliert“, heißt es kurz und knapp beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt.